Energie-Gipfel im Kanzleramt

Bundeswirtschaftsminister Gabriel kommt den Betreibern von Biogasanlagen entgegen. Für bestehende Anlagen akzeptiert er Änderungen in der EEG-Novelle. Für Neubauten jedoch nicht.

Gabriel macht Zugeständnisse bei Biogas


Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und die Länder haben sich beim gestrigen Energiegipfel im Bundeskanzleramt auf einen Kompromiss für die Biogasregelungen in der EEG-Novelle geeinigt. Demnach soll in der Novelle ein Bestands- und Vertrauensschutz für bestehende Biogasanlagen festgeschrieben werden. Außerdem soll eine so genannte Flexibilitätsprämie verankert werden. Damit ist es möglich, den Anteil der regelbaren und somit flexiblen Stromproduktion zu erhöhen, um möglichst viel Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren, wenn die Stromnachfrage hoch ist.

Bei der Deckelung für den Zubau an neuen Biogasanlagen in Höhe von 100 Megawatt Leistung pro Jahr wird es aller Voraussicht nach bleiben. „Immerhin soll nun die Leistungserhöhung, die auf der Flexibilisierung von Biogasanlagen beruht, nicht auf den Zubaudeckel angerechnet werden“, kommentiert Horst Seide, Präsident des Fachverbands Biogas. Aus seiner Sicht fehlt aber ein positives Signal für die Biogasfirmen im Hinblick auf den Anlagenneubau. „Mit einer Gülleklein- und Bioabfall-Anlagenklasse lassen sich das Know-how und die 40.000 Arbeitsplätze in der Biogasbranche nicht halten“, kritisiert der Verbandspräsident. Alle anderen Anlagenkonzepte – wie landwirtschaftliche Biogasanlagen zwischen 75 und 300 Kilowatt (kW) Leistung – wären mit der Vergütungsstruktur des BMWi-Entwurfs unwirtschaftlich.

Ebenfalls kritisch sieht der Fachverband Biogas die künftige Belastung des Eigenstromverbrauchs bei Biogasanlagen mit der EEG-Umlage. „Es ergibt systematisch keinen Sinn, wenn selbst erzeugter und verbrauchter Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) mit der EEG-Umlage belastet wird“, kommentiert Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Die Belastung benachteilige Erneuerbare Energien gegenüber fossiler Erzeugung und behindere die Flexibilisierung von Biogasanlagen.

Starker Rückgang des Anlagenneubau

Bereits bei der letzten EEG-Novelle hatte die Politik auf den rasanten Biogasanlagenzubau in einigen Regionen Deutschlands mit einer starken Vergütungskürzung reagiert. Nach Angaben des Biogas-Fachverbands war im vergangenen Jahr der Zubau von neuen Biogasanlagen – gemessen an der Leistung – auf ein Viertel des Wertes von 2011 zurückgegangen. Doch mit einem weiteren Anstieg der Stromeinspeisung aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen werde das ausgleichende Element des speicherbaren Biogases dringend benötigt. Dieser Ausgleich sollte nicht mit Kohlestrom, sondern aus Biogas bereitgestellt werden, so der Fachverband. Er fordert eine auskömmliche Vergütung für Neuanlagen über 75 kW, die mehr als 60 Prozent Gülle, Futterreste und pflanzliche Nebenprodukte sowie alternative Energiepflanzen einsetzen und schlägt klare Regeln für einen besonders umweltverträglichen Anbau von Energiepflanzen für Neuanlagen vor.

Darüber hinaus sollte nach Meinung des Verbands auch die Einspeisung von Biomethan weiter gefördert werden. Denn die Ausgleichsfunktion des Biogases könne über das bestehende Gasnetz sehr gut optimiert werden.

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