Leilinien ermöglichen Befreiung von EEG-Umlage

Kunststoffrecycler haben alle Voraussetzungen, um künftig von der EEG-Umlage in großen Teilen befreit zu werden. Die EU-Kommission hat die Recyclingbranche auf die Liste der förderungsfähigen Branchen gesetzt. Nun muss die Beihilferegelungen noch das parlamentarische Verfahren passieren.

EU-Kommission unterstützt Recyclingbranche


Nun ist es offiziell: Die EU-Kommsission hat heute die Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen bis 2020 verabschiedet. Wie der BDE mitteilt, wird in den Leitlinien erstmals ausdrücklich das Recycling von Abfällen als energieintensive Tätigkeit anerkannt. Folglich kann nun das Recycling von der EEG-Umlage befreit werden und in die Umlagebefreiung des gerade zu novellierenden EEG aufgenommen werden, erklärt der Verband. Auch der bvse teilt mit, dass Recyclingunternehmen über den NACE-Schlüssel 38.32 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe) in den Annex 3-Branchenliste des EEAG neu aufgenommen wurden.

Damit wird ein kollektives Aufatmen durch die Recyclingbranche gehen. Den Erfolg dürften sich insbesondere die beiden Verbände BDE und bvse auf ihre Fahne schreiben. Sie hatten sich dafür stark gemacht, dass das Kunststoffrecycling weiterhin von der Umlage befreit wird. Ohne die Befreiung zu großen Teilen wäre das Kunststoffrecycling in Deutschland mit einem Schlag unrentabel geworden.

Die Bundesregierung hatte am Dienstag bekanntgegeben, dass sie sich mit der Europäischen Kommission über die künftigen Beihilfen für die Entlastungen der Industrie im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) geeinigt hat. Soweit bekannt wurde, werden die begünstigten Unternehmen mit 15 Prozent der regulären EEG-Umlage belastet. Im Gespräch waren zuvor 20 Prozent. Rückzahlungen der bereits gezahlten Umlage soll es nur für 2104 geben, hier ist angeblich ein Anteil von 20 Prozent vereinbart worden.

Der gestern beschlossene Entwurf für das neue EEG soll plangemäß am 1. August in Kraft treten. Angesichts der kurzfristigen Einigung zwischen Kommission und Bundesregierung konnte die Beihilferegelung nicht mehr in die Novelle aufgenommen werden. Das Kabinett will diese nun im Mai beschließen, danach folgt das parlamentarische Verfahren. Angesicht der Zusagen der Bundesregierung, die Recyclingindustrie zu unterstützen, darf es als wahrscheinlich gelten, dass die Beihilferegelung zugunsten der Recyclingwirtschaft das Kabinett passieren wird. Die Zustimmung des Bundestages steht ebenfalls unter einem guten Stern, sicher ist sie jedoch noch nicht.

Wie der BDE betont, würden davon nicht nur die Kunststoffrecycler profitieren, sondern auch die Recycler von Glas, Metall und Papier. „Wir anerkennen ausdrücklich, dass in einer Phase außerordentlichen Zeitdrucks dieser wichtige industriepolitische Schritt gegangen wurde, nämlich das Recycling von Abfällen endlich gegenüber der klassischen Primärrohstoffproduktion beihilferechtlich nicht mehr zu benachteiligen“ würdigte BDE-Präsident Peter Kurth die Entscheidung der Kommission. bvse-Vizepräsident Herbert Snell bedankte sich ausdrücklich bei Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Die Bundesregierung hat uns Unterstützung zugesagt und sie hat Wort gehalten.“

Profitieren wird neben der Recyclingwirtschaft auch die Stahlindustrie. Der Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl, Hans Jürgen Kerkhoff, zeigte sich erleichtert: „Damit ist der erforderliche Spielraum geschaffen, die Entlastungen für stromintensive Unternehmen in der nationalen Gesetzgebung so zu gestalten, dass eine wettbewerbsfähige Stahlproduktion in Deutschland weiterhin möglich bleibt“, erklärte er. Nach den bisherigen Überlegungen der Kommission wären die EEG-Kosten für die bisher teilentlasteten Unternehmen der Stahlindustrie auf das bis zu Zehnfache angestiegen.

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