Vergabe der Verpackungsentsorgung ab 2015

Eigentlich müssten am 5. Mai die Unterlagen für die Ausschreibungen der dualen Systeme versendet werden. Nun wird die Ausschreibungsrunde bis auf Weiteres ausgesetzt. Für das weitere Procedere sind verschiedene Szenarien denkbar.

Ausschreibungen der dualen Systeme werden vorerst ausgesetzt


Gravierende Finanzierungsprobleme, ein gekündigter Clearingvertrag, ergebnislose Verhandlungen und mehrere Novellen der Verpackungsverordnung. Eigentlich haben die Betreiber von dualen Systemen schon genügend Sorgen. Aktuell kommt noch eine neue hinzu: Die Ausschreibung für die Verpackungsentsorgung ab dem 1. Januar 2015. In einem Drittel der Entsorgungsgebiete muss die Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) und Glas neu vergeben werden. Wie und wann das vonstatten gehen soll, ist völlig unklar. Klar ist seit dem gestrigen Treffen der Gemeinsamen Stelle nur, dass die Ausschreibung vorerst ausgesetzt werden soll.

Eigentlich hatte das Procedere schon längst begonnen. Bereits seit Anfang April müssen sich interessierte Entsorger auf einer Plattform anmelden und dabei Unterlagen anfordern – die Frist dafür läuft am 25. April ab. Dann sollten die Ausschreibungsunterlagen am 5. Mai zugestellt werden. Dazu wird nun nicht kommen, weil sich die dualen Systeme am vergangenen Donnerstag erneut nicht einigen konnten. Geplant sind jetzt Gespräche zwischen den dualen Systemen und der Entsorgungswirtschaft.

Wie es dann weitergehen wird, ist ebenfalls offen. Schon im Vorfeld der Treffens hatte Markus Figgen, Anwalt in der Kanzlei avocado, darauf hingewiesen, dass es für diese Ausschreibungsrunde nach Marktinformationen (noch) keinen abgestimmten Musterentwurf gebe. Figgen hatte drei Szenarien für möglich gehalten. Zum einen könnten die Musterverträge aus dem Vorjahr verwendet werden. Zum anderen wäre es denkbar, den Beginn der Ausschreibungsrunde um ein oder zwei Monate nach hinten zu verschieben. Alternativ könnten die bestehenden Verträge um ein Jahr verlängert werden.

Verschiebung wäre kleinestes Problem

Alle drei Optionen haben jedoch ein mehr oder weniger großes „Aber“. Das kleinste Problem wäre laut Figgen die Verschiebung der Ausschreibung. „Da hinten raus meist relativ viel Puffer ist, wäre das schon denkbar“, sagt der Anwalt.

Die Verlängerung der Verträge birgt hingegen Fallstricke. „Als die Verträge vor drei Jahren geschlossen wurden, herrschte ein großer Preiswettbewerb. Viele Entsorger schrammen da seit drei Jahren an der Auskömmlichkeit“, sagt Figgen. „Ich könnte mir vorstellen, dass es einige Unternehmen gibt, die zwar zu einer Verlängerungen Ja sagen würden, das aber dann zu einem anderen Preis machen wollen.“

Wettbewerbsrechtliche Bedenken hat Figgen dabei weniger. „Aufgrund der derzeitigen Umstände könnte ich mir vorstellen, dass das Bundeskartellamt da mitspielt.“ Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass nicht jeder Entsorger einzeln nachverhandelt.

Möglich wäre beispielsweise ein einheitlicher Aufschlag für alle. Auch ein Entsorger, der sich als neuer Anbieter an der Ausschreibung beteiligen möchte, hätte mit einer Klage eher wenig Chancen. „Es handelt sich ja nicht um eine öffentliche Auftragsvergabe“, sagt Figgen. Mögliche wäre ein gerichtliches Vorgehen aber schon. Der Betroffene müsste dann in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht dem betreffenden Systembetreiber die Vertragsverlängerung verbieten lassen. „Theoretisch ist das denkbar“, sagt Figgen. „Wenn aber eine Abstimmung mit dem Kartellamt vorliegt, sind die Erfolgsaussichten eines derartigen Antrags eher zweifelhaft.“

„Sehr risikobehaftet, den Vertrag zu unterschreiben“

Würden die Musterverträge vom vergangenen Jahr genommen, gäbe es vor allem Probleme mit dem Mengenclearing. „In den Verträgen wird zwar ein Mengenclearing zugrunde gelegt“, sagt Figgen. „Ein konkreter Clearingvertrag ist aber nicht Vertragsgegenstand. Falls das Clearing von Seiten der Systeme nicht stattfindet oder funktioniert, sind die Entsorger dafür zuständig, die Mengen festzustellen.“ Das sei in Praxis aber kaum und nur mit sehr großem Aufwand durchführbar.

Bisher war dieser Fall lediglich ein abstraktes Risiko. Mit der Kündigung der Clearingverträge durch DSD ist nun aber genau dieses Szenario eingetreten. An sich müsste dieser neue Sachverhalt nun in den neuen Verträgen abgebildet und geregelt werden. „Wenn man alles so lässt, ist es jedenfalls für die Entsorger sehr risikobehaftet, den Vertrag zu unterschreiben“, sagt Figgen.

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