Interview zum Verbrennungsmarkt

Prognos-Experte Holger Alwast sieht die deutsche Abfallwirtschaft im ökonomischen Ungleichgewicht. Er fordert im Interview mit 320° ein Stabilitätsprogramm, das im besten Fall den sukzessiven Rückbau von Behandlungskapazitäten regelt.

„Wir brauchen ein Stabilitätsprogramm“


Herr Alwast, Sie beklagen für die deutsche Abfallwirtschaft ein ökonomisches Ungleichgewicht. Was heißt das konkret?

Prognos
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Das ökonomische Ungleichgewicht bedeutet, dass die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen auf der einen Seite zwar erklären, dass sie gut ausgelastet sind, die Auslastung aber andererseits mit teils sehr günstigen Preisen erkaufen. Dadurch ist ein Preisniveau für die thermische Abfallbehandlung entstanden, das es aus unserer Sicht nicht erlaubt, die Anlagen auf Dauer wirtschaftlich zu betreiben.

Das ökonomische Ungleichgewicht ist auch deshalb entstanden, weil sich die Behandlungspreise für kommunalen Restmüll und Gewerbeabfall kaum noch unterscheiden?

Ja, die Ausschreibungen der vergangenen 12 Monate zeigen, dass die Preise auf fast gleichem Niveau liegen. Nehmen Sie das Beispiel Ostdeutschland. Dort erlösen MVA-Betreiber für frei handelbare gewerbliche Abfälle nur noch 35 bis 45 Euro je Tonne. Der kommunale Restabfall wird sogar für unter 35 Euro pro Tonne vergeben.

Das heißt, die betreffenden Anlagen machen bereits Verluste?

Zumindest lässt sich zu diesen Preisen keine Modernisierung mehr finanzieren. Das gleiche gilt im Übrigen auch für Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, wo der kommunale Restmüll nach den letzten Ausschreibungen für 50 bis 60 Euro je Tonne behandelt wird. Ob die Betreiber zu diesen Preisen kostendeckend arbeiten können, ist in jedem Fall fraglich.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist mit dem Anspruch auf den Weg gebracht worden, das Recycling zu fördern. Stattdessen stagniert die stoffliche Verwertung. Unter anderem auch deswegen, weil die MVA-Betreiber mit Tiefstpreisen auf den Markt gehen, um ihre Anlagen voll zu bekommen. Muss man das Kreislaufwirtschaftsgesetz als weitgehend gescheitert ansehen?

Nein, ich würde es nicht als gescheitert bewerten. Aber es ergibt sich ein zentraler Punkt, der zusätzliches Recycling verhindert, und das ist aus meiner Sicht die Gleichwertigkeitsvermutung in Paragraf 8, Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dadurch wird die energetische Verwertung von Abfällen mit einem Heizwert von mehr als 11.000 Kilojoule pro Kilogramm dem Recycling gleichgestellt. Die Entscheidung über Recycling und energetische Verwertung erfolgt somit durch den Preis und nicht über den von der EU gewünschten Vorrang der stofflichen Verwertung.

Es war also im Nachhinein ein Fehler des Gesetzgebers, den MVA-Betreibern dieses Zugeständnis zu machen?

Nun ja, der Gesetzgeber wollte damals alle Interessen berücksichtigen. Aber vermutlich wäre es für alle Marktteilnehmer besser gewesen, wenn man den faktischen Vorrang des Recycling konsequent für alle Abfälle eingeführt und umgesetzt hätte.

Das lässt sich nachholen. Die Gleichwertigkeitsvermutung gilt so lange, bis sie durch eine Rechtsverordnung, die den Vorrang des Recycling von Stoffströmen eindeutig formuliert, ersetzt wird. Beispielsweise durch die Novelle der Gewerbeabfallverordnung.

Ja, das stimmt. Das kann man nachholen. Aber dann muss man auch über die Konsequenzen reden.

Welche meinen Sie?

Wenn die Gleichwertigkeitsvermutung entfällt, wird man über den Rückbau von MVA-Kapazitäten reden müssen. Der Rückbau müsste so erfolgen, dass Angebot und Nachfrage wieder stärker ins Gleichgewicht gebracht werden.

Wie viele Tonnen Kapazität müssten vom Markt genommen werden?

Das hängt entscheidend davon ab, auf welche grundsätzlichen Aufgaben und Arbeitsteilungen man sich künftig in der Abfallwirtschaft verständigen kann. Ein Beispiel: Würde man den Orientierungswert aus dem Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW, nach dem die MVA und MBA mindestens zu 75 Prozent mit überlassenen Restabfällen ausgelastet werden sollten, auf ganz Deutschland übertragen, so ständen sicherlich einige Millionen Tonnen an Kapazitäten zur Diskussion. Es müssten aber auch ausreichende Kapazitäten für Gewerbe- und Sekundärabfälle oder für Ersatzbrennstoffe in den EBS-Kraftwerken und natürlich auch Reserven für Revisionen oder Ausfälle vorgehalten werden. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass für die gewerblichen Abfälle auch ausreichende und qualitativ hochwertige Recyclinganlagen zur Verfügung stehen. Solche Fragen lassen sich aber nicht aus der Vogelperspektive für ganz Deutschland beantworten, sondern können nur auf regionaler Ebene analysiert und diskutiert werden.

Und der Rückbau würde vom Gesetzgeber angeordnet?

Nicht zwingend, der Gesetzgeber hätte aus unserer Sicht hier auch nur wenige Möglichkeiten. Man kann aber sehr genau schauen, welche Kapazitäten in den nächsten Jahren „freiwillig vom Netz“ gehen und für welche, Anlagen bzw. Linien sich erneute Investitionen voraussichtlich nicht mehr rechnen werden. Im Ergebnis bliebe dann ein regional sehr unterschiedlicher Handlungsbedarf, der unter anderem durch flankierende Maßnahmen ökonomischer Natur aufgelöst werden könnte. In Summe könnte so ein Stabilitätsprogramm Abfallwirtschaft im Diskussionsprozess der regionalen Akteure und der Abfallwirtschaftsbehörden entwickelt werden.

Aber keiner der Anlagenbetreiber wird seine Anlage nur deswegen schließen, weil er damit dem Wohl der Abfallwirtschaft dienen wird. Welche Eingriffe in den Markt würde ein solches Stabilitätsprogramm konkret vorsehen?

Das ist in der Tat die spannende Frage, auf die wir momentan noch keine abschließende Antwort haben. Sicher ist, dass es auf Grund der vorhandenen Strukturen kein „dirigistisches“ Programm sein kann, dazu sind die Verflechtungen der regionalen Stoffströme und Arbeitsteilungen viel zu komplex. Wir sollten auch aus den Marktentwicklungen rund um das Jahr 2005 lernen und nicht mehr stichtagsbezogen denken, sondern entlang der Zeitachse, auf der sich manche Dinge auch ohne Eingriffe verändern werden. Aus unserer Sicht würde ein „Stabilitätsprogramm Abfallwirtschaft“ eher dazu dienen, den Marktteilnehmern eine langfristige Orientierung für Investitionsentscheidungen zu liefern, welche dann im besten Fall einen sukzessiven Rückgang von Kapazitäten zur Folge hätten.

Das klingt nach einem bundesweiten Abfallwirtschaftsplan.

Oder auch Abfallwirtschaftsprogramm. Aus Sicht des Gesetzgebers ließe sich das durchaus in einem solchen Rahmen abbilden, ja. Man könnte ein solches Stabilitätsprogramm aber auch konkret auf Ebene der Anlagenbetreiber für MVA, MBA und EBS-Kraftwerke und der Recyclingwirtschaft entwickeln.

Und wenn ein Betreiber bereit ist, Kapazitäten aus dem Markt zu nehmen, dann würde er von den anderen eine Ausgleichszahlung erhalten?

Ob man Ausgleichszahlungen wirklich braucht, ist nicht sicher. Fakt ist aber, dass wenn Kapazitäten stillgelegt werden, am Ende auch die Preisbildung beeinflusst wird.

Die Aussicht auf steigende Behandlungspreise wird aber möglicherweise nicht reichen. Wenn jemand weiß, dass er mit seinem Marktaustritt dem anderen einen Vorteil verschafft, dann wird er sich diese Maßnahme bezahlen lassen.

Das wird man sich von Fall zu Fall ansehen müssen. Im Osten Deutschlands, wo viele Anlagen rund 10 Jahre alt sind, würde eine schnelle Stilllegung ohnehin nicht in Frage kommen. Da müsste uns dann im Rahmen des Stabilitätsprogramms etwas Neues und Kreatives einfallen.

Ab dem 1. Januar 2015 gelten Getrennthaltungsvorschriften für Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe und Bioabfall. Welche Rolle spielt dieser Umstand in Ihrem Stabilitätsprogramm?

Die Getrennthaltungsvorschriften werden das Recycling sowie die Vergärung und Kompostierung von Bioabfällen fördern, aber zugleich Mengen für MBA, EBS-Kraftwerke und MVA entziehen.

Das heißt, dass der Konkurrenzdruck zwischen Recycling und energetischer Verwertung nochmal zunehmen wird?

Ja, der Preisdruck dürfte noch zunehmen. Deshalb ist es auch wichtig, die Gleichwertigkeitsregel zügig zu beseitigen. Und es bestätigt unseren Ansatz zu sagen, dass wir die regionalen Märkte in Deutschland transparent machen müssen um abzuschätzen, wie sich Abfallaufkommen und Behandlungskapazitäten in den kommenden Jahren entwickeln werden. Dann können wir auch die Frage beantworten, mit welchen konkreten Maßnahmen wir die Abfallwirtschaft in ein ökonomisches Gleichgewicht bringen können.

Was halten die MVA-Betreiber und das Bundesumweltministerium von Ihrem geplanten Stabilitätsprogramm?

Das werden die nächsten Wochen und Monate zeigen, wobei ich hier ernsthafte Gespräche und Diskussionen und nicht ein Sommertheater erwarte. Wir brauchen ein Stabilitätsprogramm. Denn dieses Thema ist zu bedeutend und sehr, sehr wichtig für bedeutende Teile der deutschen Abfallwirtschaft.

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