Novelle des Umweltinformationsgesetzes

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der festlegen soll, wann ein Ministerium zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet ist. Für den Erlass einer Rechtsverordnung gelten demnach andere Regeln als bei einem Gesetzgebungsverfahren.

Neue Auskunftspflicht für Ministerien


Die Bundesregierung will das Umweltinformationsgesetz (UIG) ändern. Darauf zielt ein Gesetzentwurf (18/1585) ab, mit dem die Regierung die Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union umsetzen will. Konkret soll die Novelle festlegen, wann ein Ministerium zur Herausgabe von Umweltinformationen an die Öffentlichkeit verpflichtet ist.

Laut Entwurf ist ein Ministerium immer dann zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet, wenn es am Erlass einer Rechtsverordnung beteiligt ist. Die Pflicht gilt für die gesamte Dauer des Verfahrens. Keine Pflicht zur Herausgabe von Umweltinformationen besteht für ein Ministerium, wenn es an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist.

Die Bundesregierung begründet die Novelle damit, dass damit auch beim Erlass einer Rechtsverordnung für mehr Transparenz gesorgt werden soll. Beim parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sieht die Bundesregierung hierfür offenkundig keinen Handlungsbedarf, denn beim Gesetzgebungsverfahren sei die Information der Öffentlichkeit „normalerweise hinreichend gewährleistet“.

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