Gabriel bezeichnet Biomasse als zu teuer

Die Biogasbranche läuft Sturm gegen die geplante Begrenzung des Ausbaus der Stromerzeugung aus Biomasse. Doch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel bleibt hart: Biomasse sei einfach zu teuer.

Bundesrat fordert Änderungen, Gabriel verteidigt Kürzungspläne


Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Begrenzung des Ausbaus der Stromerzeugung aus Biomasse auf 100 Megawatt pro Jahr verteidigt. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie sagte der Minister am Mittwoch bei der Beratung über die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (18/1304, 18/1449, 18/1331), die Begrenzung habe nicht nur ökologische, sondern auch Kostengründe. Mit 24,5 Cent pro Kilowattstunde sei die Biomasse die teuerste der aller erneuerbaren Energien, berichtet des Bundestagsdienst. Dieser Weg könne so nicht weiter beschritten werden, sagte der Minister auf Fragen der Fraktionen.

Zu den anderen Ausbaupfaden für erneuerbare Energien verwies Gabriel auf die Einigung mit den Bundesländern und plädierte dafür, diese Einigung nicht in Frage zu stellen. Die Energiewende leide auch daran, dass Investoren und andere Beteiligte nicht wüssten, was bei politischen Mehrheitswechseln geändert werden könnte. Es sei daher wichtig, sich in den bestimmten Korridoren zu bewegen.

Wer an den Ausbauzielen noch etwas verändern wolle, könne den Kompromiss mit den Bundesländern aufkündigen, warnte Gabriel laut Bundestagsdienst. Der Minister sprach sich auch dagegen aus, die Begünstigungen des Eigenstromverbrauchs noch auszuweiten. Es gebe bereits wegen der geringeren EEG-Umlage einen „Run in die Eigenstromerzeugung“. Als schwer bezeichnete es der Minister, weitere Branchen in die von der EU festgelegte Liste für das sogenannte Industrieprivileg aufzunehmen. Auf Fragen nach den Klimaschutzzielen unterstrich Gabriel die Notwendigkeit, den europäischen Emissionshandel in Gang zu bringen.

Bundesrat fordert Änderungen

Unterdessen hat der Bundesrat zahlreiche Änderungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefordert. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1573) vorgelegten Stellungnahme der Länder zu dem Entwurf eines neuen EEG-Gesetzes wird besonders gegen das verpflichtende Auktionsverfahren für erneuerbare Energien ab 2017 argumentiert. Die Nachteile bei Ausschreibungen würden klar überwiegen. Außerdem kritisiert der Bundesrat laut Bundestagdienst die seiner Ansicht nach zu starke Drosselung des Ausbaus der Biomasse. Es müsse mindestens die Stilllegung bestehender Anlagen zur Neubaugrenze von 100 Megawatt installierter Leistung hinzugerechnet werden.

Die Stromeigenerzeugung aus produktions- oder prozessbedingt anfallenden Restgasen, Reststoffen oder Restenergie soll den Angaben zufolge generell von der Zahlung der EEG-Umlage freigestellt werden. Zudem verlangt der Bundesrat Änderungen an Stichtagen: „Dass die Bundesregierung mit dem Stichtag des Kabinettsbeschlusses vom 22. Januar 2014 alle bis zu diesem Tag noch nicht bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigten Windenergieanlagen, die noch dieses Jahr in Betrieb gehen können, mit abgesenkten Sätzen des neuen EEG vergüten möchte, ist kein Vertrauensschutz für Investoren.“ Bürgerprojekte und Bürgerwindparks seien in besonderem Maße betroffen.

Die Bundesregierung stimmt einigen Änderungswünschen des Bundesrates zu, beharrt aber auf Ausschreibungen aufgrund des europäischen Rechts. Nur in Ausnahmefällen könne die Förderung anders erfolgen. Auch höhere Grenzen für den Biomasseausbau werden dem Bericht zufolge abgelehnt.

Ziel der Reform ist es nach Angaben der Regierung, „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen“. Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. „Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen“, formuliert die Regierung.

Weiter heißt es in dem Entwurf: „Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt.“ Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom verpflichtend werden.

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