Biomasseförderung, Umlagebefreiung, Eigenstrom
Die umstrittene EEG-Novelle hat den Bundestag passiert. Die Biomasseförderung soll auf Rest- und Abfallstoffe begrenzt werden. Aber auch der Vertrauensschutz für Eigenstromanlagen wird eingeschränkt. Die wichtigsten Regelungen im Überblick.
Bundestag beschließt EEG-Reform
Der Deutsche Bundestag hat heute (27.6.) die Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Bundesregierung will mit der Novelle den Verzicht auf die Atomenergie forcieren und den Anteil erneuerbarer Energien kosteneffizient ausbauen. Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Darüber hinaus werden für jede Erneuerbare-Energien-Technologie konkrete Mengenziele für den jährlichen Zubau festgelegt:
- Solarenergie: jährlicher Zubau von 2,5 Gigawatt (brutto),
- Windenergie an Land: jährlicher Zubau von 2,5 Gigawatt (netto),
- Biomasse: jährlicher Zubau von ca. 100 Megawatt (brutto),
- Windenergie auf See: Installation von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030.
Die konkrete Mengensteuerung erfolgt künftig bei Photovoltaik, Windenergie an Land und Biomasse über einen sogenannten atmenden Deckel. Das bedeutet, dass die Förderhöhe für neue Anlagen automatisch angepasst wird, wenn der Zubau in den Vormonaten vom Ausbaukorridor abweicht. Bei Windenergie auf See gibt es einen festen Mengendeckel.
Geregelt ist ebenfalls, dass Betreiber von größeren Neuanlagen künftig den von ihnen erzeugten Strom selbst vermarkten müssen, um eine Förderung nach dem EEG zu erhalten. Die sogenannte verpflichtende Direktvermarktung wird stufenweise eingeführt, damit sich alle Marktakteure darauf einstellen können. Ab 1. August 2014 gilt die Regelung für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt, ab 1. Januar 2016 dann für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt.
„Industriepolitischer Paradigmenwechsel“
Mit dem heutigen Beschluss hat der Bundestag auch festgelegt, dass die Recyclingindustrie zu großen Teilen von der EEG-Umlage befreit wird. Nun muss am 11. Juli noch der Bundesrat der Reform zustimmen. Da es sich beim EEG um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat mit einfacher Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen. Um die Regelung zu kippen, bräuchte es allerdings die 2/3-Mehrheit.
BDE-Präsident Peter Kurth zeigte sich über die erreichte Ausnahmeregelung für die Recyclingwirtschaft hoch zufrieden. „Die Entscheidung von EU-Kommission, Bundesregierung und letztendlich dem Deutschen Bundestag, das Recycling endlich dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen, ist einer der größten umweltpolitischen Erfolge des Verbandes in den zurückliegenden Jahren. Dass sich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass die Recyclingbranche wertvolle Sekundärrohstoffe produziert und damit dem Klima- und Ressourcenschutz in besonderer Weise dient, spiegelt dieser industriepolitische Paradigmenwechsel wider.“
Kritik an Eigenstromregelung

Auch die Wirtschaftsvereinigung Stahl kritisiert die Regelung. Der auf zwei Jahre begrenzte Vertrauensschutz für Eigenstromanlagen sei nicht geeignet, der Stahlindustrie die Sorge vor massiven Kostenbelastungen zu nehmen, teilt der Verband mit. Die Erhebung der vollen Umlage auf den eigenerzeugten Strom würde in der Branche zu Mehrkosten von bis zu 600 Millionen Euro im Jahr führen.
„Die Belastung neuer Anlagen mit der vollen EEG-Umlage wird dazu führen, dass sich Investitionen in die Verstromung von Restgasen und Restenergien künftig nicht mehr lohnen“, fürchtet Hauptgeschäftsführer Hans Jürgen Kerkhoff. Dies bremse nicht nur die Energieeffizienzbemühungen der Stahlindustrie aus. Vielmehr stehe weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit des Stahlstandortes und industrieller Wertschöpfungsketten auf dem Spiel.
Begrenzung der Biomasseförderung

Kritik kommt hingegen vom Fachverband Biogas. Der Verbandspräsident Horst Seide kritisiert unter anderem den mangelnden Schutz von Investitions- und Vertrauenssicherheit. Die Bundesregierung habe in den letzten Jahren Betreibern und Projektierern immer wieder einen umfassenden Investitions- und Vertrauensschutz zugesichert. Der zurückliegende Gesetzgebungsprozess habe diesem Versprechen jedoch keine Rechnung getragen. So hätten zwar die schärfsten Eingriffe in den Vertrauensschutz am Ende abgeschwächt werden können, dennoch hätten viele Projekte aufgrund mangelnder Übergangsregelungen ihre wirtschaftliche Perspektive verloren, resümiert der Verbandspräsident.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hingegen verteidigte die EEG-Reform im Bundestag. Er betonte in seiner Rede, dass die Novelle des EEG einen verlässlichen und gleichzeitig ambitionierten Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien schaffe. Gleichzeitig würde deren Marktintegration angestoßen. Deutschland müsse zeigen, dass es möglich sei, Klimaschutz und wirtschaftlichen Erfolg miteinander zu vereinen. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, die energieintensive Industrie vor einer steigenden EEG-Umlage zu schützen.
„Die Wahrheit ist, dass dieses EEG erst der Anfang all dessen ist, was wir in dieser Legislaturperiode schaffen müssen“, sagte er. Die einzelnen Bausteine der Energiewende wieder in ein systematisches Verhältnis zueinander zu bekommen, ist nun unsere Aufgabe.“
Gabriels Rede zur EEG-Reform am 27.6. im Deutschen Bundestag:
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