Umsetzung von weiteren EU-Vorgaben

Die 1. Änderung ist beschlossene Sache, nun folgt die 2. Verordnung zur Änderung der ElektroStoffV. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat das Bundesumweltministerium nun vorgelegt. Stellungnahmen sind bis 31. Juli möglich.

BMUB legt Referentenentwurf für ElektroStoffV vor


Der Entwurf für die 2. Verordnung zur Änderung der ElektroStoffV dient der Umsetzung von acht delegierten Richtlinien der Europäischen Kommission. Damit sollen die Anhänge III und IV der RoHS-Richtlinie an den technischen Fortschritt angepasst werden.

Wie das BMUB hinweist, ist der vorliegende Referentenentwurf noch nicht mit den Ressorts abgestimmt. Bis zum 31. Juli besteht die Möglichkeit, schriftlich zu dem vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sowie Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge können per E-Mail (WRII3@bmub.bund.de) übersandt werden.

Die ElektroStoffV (Verordnung zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) setzt in Deutschland die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) um. Die Verordnung hat zum Ziel, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren. Ende Mai hatte die Bundesregierung bereits Änderungen der ElektroStoffV beschlossen. Auch diese Änderungen standen in Zusammenhang mit Änderungen der Anhänge III und IV seitens der EU-Kommission.

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