Getrenntsammlung von Bioabfällen

Ab dem 1. Januar 2015 müssen Bioabfälle getrennt erfasst werden. Doch zahlreiche Kommunen werden gegen die gesetzliche Regelung verstoßen. Offenkundig verfolgen die zuständigen Behörden die gesetzliche Pflicht nicht mit der nötigen Konsequenz, kritisiert der BDE.

BDE mahnt konsequenten Vollzug an


Aller Voraussicht nach werden zum Stichtag 1. Januar 2015 zwischen 57 und 69 Landkreise keine Getrennterfassung von Bioabfällen anbieten. Die gesetzliche Vorgabe der flächendeckenden Sammlung werde damit trotz einer ausreichend langen Übergangszeit verfehlt, kritisierte BDE-Referentin Annette Ochs heute auf dem Biomasseforum in Bad Hersfeld.

Viele zuständige Kommunen würden die Pflicht zur Getrenntsammlung nicht mit der notwendigen Konsequenz verfolgen. Dabei verfüge die Kommunalaufsicht über alle erforderlichen Mittel, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu erreichen. Es sei Aufgabe der Bundesländer, das Kreislaufwirtschaftsgesetz umzusetzen, mahnte die BDE-Referentin. Die Getrenntsammelpflicht gelte genauso wie 2005 das Ablagerungsverbot unbehandelter Siedlungsabfälle.

Ochs kritisierte auch die Praxis der Betriebsprüfungen. Diese dürften sich nicht nur auf BDE-Mitgliedunternehmen konzentrieren, da hier eine Gewissheit seitens der Behörde existiert, dass diese Prüfungen auch bezahlt werden. Stattdessen sollte ein stärkeres Zufallsprinzip bei der behördlichen Überwachung gelten.

Kritik an Abfallsatzungen

Nach der Abfallbilanz des Statistischen Bundesamts wurden 2012 in Deutschland rund 9,2 Millionen Tonnen Biomüll getrennt erfasst und verwertet. Davon entfielen 57 Prozent auf Grüngut und 43 Prozent auf Biogut. Studien zufolge beträgt das zusätzliche Erfassungspotenzial bei konsequenter Umsetzung der Getrenntsammlung zwischen 2 und 5 Millionen Tonnen Biomüll. Etwa 1 bis 2 Millionen Tonnen könnten aus dem Restmüll abgezweigt werden, wo derzeit noch viele Küchen- und Speisereste landen.

Lebensmittelabfälle in Privathaushalten in Deutschland nach Produktart im Jahr 2011Deshalb sei es überraschend, dass es immer noch Städte und Gemeinden gebe, die gekochte Speiseabfälle, Fleisch und Wurstwaren oder feuchtflüssige Nahrungsmittel durch ihre Abfallsatzung aus der Biotonne ausschließen, moniert der BDE. Dies sei umso verwunderlicher, weil diese Abfälle über Fett-, Eiweiß- und Zuckeranteile verfügen, aus denen besonders gut Biogas gewonnen werden kann. Städte und Gemeinden sollten daher ihre Abfallsatzungen prüfen und entsprechend anpassen.

Eine Milliarde Euro Umsatz

Nach den Zahlen, die BDE-Referentin Ochs in Bad Hersfeld präsentierte, betrug die installierte Behandlungskapazität für die Bio- und Grüngutverwertung im Jahr 2012 in Deutschland 12 Millionen Tonnen. Die 990 Kompostanlagen haben demnach 9,6 Millionen Tonnen verarbeitet, die 63 Vergärungsanlagen 1,15 Millionen Tonnen. Der BDE schätzt, dass die Hälfte der Kompostierungsanlagen rein privatwirtschaftlich oder in einem PPP-Modell betrieben wird. Bei den Bioabfall-Vergärungsanlagen werde kaum eine Anlage rein privatwirtschaftlich betrieben.

Allein an den Anlagen seien zwischen 7.000 und 8.000 Personen beschäftigt. Der Umsatz beläuft sich nach BDE-Schätzungen auf rund 1 Milliarde Euro.

Mehr zum Thema
Fragen und Antworten zum PET-Markt in Europa
Wie sich Lederreste upcyceln lassen
Institute senken Konjunkturprognose – Nur noch Miniwachstum
Erster technischer Leitfaden zum EU-Batteriepass
Recycling von Solarmodulen: Jetzt auch für Silber
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
KI sortiert Kunststoffe für Lebensmittel­verpackungen
Nur ein Prozent der Bauabfälle in NRW gehen in den Hochbau
Northvolt startet Bau der Batteriefabrik in Heide
Erstes deutsches Unternehmen für Schiffsrecycling
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Biodiesel aus Abfallstoffen: Bundesrat macht Weg frei