Getrennterfassung von Bioabfällen

Das niedersächsische Umweltministerium nennt es ein gutes Ergebnis, der BDE hingegen kritisiert die Untätigkeit vieler Kommunen: Seit 1. Januar ist die Biotonne Pflicht. Doch zahlreiche Kommunen sind der Verpflichtung noch nicht nachgekommen.

Niedersachsen: 8 von 49 Kommunen haben noch keine Biotonne eingeführt


Nach Ansicht des niedersächsischen Umweltministeriums haben die Vorbereitungen für die Umstellung auf die verpflichtende Getrennterfassung ein „gutes Ergebnis“ hervorgebracht: Für Grünabfälle hätten alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Bundeslandes ein System zur getrennten Erfassung eingerichtet. Bei den Küchen- und Speiseabfällen stehe die Umsetzung nur noch in acht von insgesamt 49 Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten aus, informierte das Ministerium am vergangenen Montag in Hannover. Dieses Ergebnis zeige, dass die getrennte Sammlung von Bioabfällen technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und auf große Akzeptanz trifft, sagte Umweltminister Stefan Wenzel.

Wie das Ministerium betont, müsste aber auch die zum Teil noch in anderen Entsorgungszusammenschlüssen oder an anderweitige langfristige Verträge gebundenen Landkreise und Städte auf Dauer der gesetzlichen Regelung entsprechen. Dies sei auch ein Gebot der Gleichbehandlung. Generelle oder allgemeine Ausnahmen von der Getrenntsammlungspflicht habe der Bund als Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Die betroffenen acht öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger würden nun erneut vom Ministerium aufgefordert, entsprechende Lösungen vorzulegen, um dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Folge zu leisten. „Die Experten unseres Hauses werden dabei gern behilflich sein, indem sie weiterhin bei der Klärung von fachlichen oder rechtlichen Fragen unterstützen“, erklärte Wenzel. Betroffen sind die Städte Cuxhaven und Emden sowie Landkreise Cuxhaven, Grafschaft Bentheim, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Osterode am Harz und Rotenburg (Wümme).

BDE kritisiert unzureichende Vorbereitung

Der Entsorgerverband BDE dagegen kritisiert die „Untätigkeit vieler Kommunen und Gebietskörperschaften“ bei der Getrennterfassung von Bioabfällen. „Seit 2009 verharren die Werte für getrennt erfasste organische Abfälle nahezu konstant bei 9,1 Millionen Tonnen pro Jahr“, heißt es seitens des Verbandes. Weder das vor zweieinhalb Jahren in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz noch die in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD festgeschriebene Zielsetzung, Biomasse zur Energiegewinnung fast ausschließlich auf Abfall- und Reststoffe zu begrenzen, hätten daran etwas geändert.

„Die Folgen der Untätigkeit vieler Kommunen und Gebietskörperschaften zeigen sich an der Abfallstatistik 2013“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. „Die erfassten Mengen stagnieren seit fünf Jahren bei 9,1 Millionen Tonnen pro Jahr. Dies bekräftigt unsere These, dass viele Kommunen und Gebietskörperschaften sich unzureichend auf die Getrenntsammlung vorbereitet haben.“

Das Potenzial des zusätzlich über eine separate Tonne erfassbaren Bioabfalls liegt laut BDE bei 2 bis 5 Millionen Tonnen pro Jahr, ein bis zwei Millionen Tonnen davon allein aus dem Restmüll. „Wer Flächenkonkurrenz und die ‚Vermaisung‘ der Landschaft durch den Anbau von Energiepflanzen zu Recht verhindern will, muss auch dafür Sorge tragen, dass der politischen Willensbekundung, künftig Energie aus Abfall- und Reststoffen zu gewinnen, Taten folgen“, fordert Kurth. Dazu sei es zwingend notwendig, die Potenziale des Bioabfalls zu heben.

Nach jüngsten Erhebungen werden in diesem Jahr zwischen 57 und 69 entsorgungspflichtige Körperschaften keine getrennte Erfassung anbieten.

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