Verpackungsentsorgung
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) klopft einigen Dualen Systemen auf die Finger. Der pauschale Abzug von Verpackungsmengen sei nicht zulässig. Möglicherweise muss der Clearingstellenvertrag geändert werden.
LAGA will pauschalen Mengenabzug verbieten
Die Mengenabzüge, die einzelne Systembetreiber seit 2012 immer wieder durchführen, haben dazu geführt, dass es zu unterschiedlichen Zahlen zwischen dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK) und der Clearingstelle kam. An den DIHK melden die Inverkehrbringer von Verpackungen ihre Mengen, an die Clearingstelle die Systembetreiber. Der Ausschuss für Produktverantwortung (APV) der LAGA hat nun beschlossen, dass der pauschale Abzug von Verpackungsmengen nicht erlaubt ist.
Da es jedoch keine Regel ohne Ausnahmen gibt, lässt es der APV zu, dass im Einzelfall Mengenabzüge gestattet sind: Das ist dann der Fall, wenn Verpackungen „wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Bruchs nicht in Verkehr gebracht wurden und den privaten Endverbraucher nicht erreicht haben“, heißt es in dem APV-Beschluss. Allerdings darf die Menge nur durch den Erstinverkehrbringer nachprüfbar abgezogen werden. Nicht gestattet sind Abzüge wegen privatem Export, fehlender Restentleerung oder Diebstahl. Eine derartige Regelung hatte der Systembetreiber BellandVision im Herbst 2014 bereits vorgeschlagen.
Außerdem legt der AVP fest, dass die Mengenangaben, die an das DIHK-Register abgegeben werden, den Lizenzmengen entsprechen müssen. Nun muss laut Ausschuss geprüft werden, ob durch die neuen Einschränkungen die Clearingstellenverträge geändert werden müssen.
Fragekatalog für Ausfall eines Systems
Im Laufe der Ausschusssitzung wurden noch weitere Punkte zur Verpackungsverordnung diskutiert. So wurde inzwischen ein Fragenkatalog entwickelt, der eingesetzt werden soll, wenn ein System ganz oder teilweise ausfällt. Dabei soll zum Beispiel geklärt werden, welche Handlungsoptionen Behörden haben, wenn Erfassungssysteme nicht geleert werden.
Außerdem hat sich der AVP mit Verkaufsverpackungen in der Systemgastronomie beschäftigt. Nötig wurde dies durch die Neuregelungen der Branchenlösungen. Das Ergebnis: Verkaufsverpackungen von Waren, die im Restaurant zurückbleiben, sind grundsätzlich branchenfähig. Allerdings gilt dies generell nicht für Einweggetränkeverpackungen.
Da einige Themen zur Verpackungsverordnung auch von Seiten des APV noch zu klären sind, will sich das Gremium am 2. Februar erneut treffen. Dann soll auch der Entwurf der LAGA-Mitteilung 37 „Anforderungen an Hersteller und Vertreiber, an Betreiber von Systemen und Branchenlösungen sowie an Sachverständige“ besprochen werden. Der Entwurf könnte bei Zustimmung der beteiligten Gremien im März oder April 2015 in die öffentliche Anhörung gehen.




