Rechtsstreit um Nebenentgelte

Im Streit um Forderungen aus dem Mengen- und Nebenentgelt-Clearingvertrag 2010 ist Reclay als Sieger hervorgegangen. Der Bundesgerichtshof hat Beschwerden von DSD und EKO-Punkt abgewiesen.

Reclay setzt sich gegen DSD und EKO-Punkt durch


Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes von Ende Februar ist die Auseinandersetzung um das Clearingverfahren des Jahres 2010 beendet. Wie Reclay mitteilt, hat der BGH am 24. Februar die Nichtzulassungsbeschwerden von DSD und EKO-Punkt abgewiesen. Damit müssen die beiden Unternehmen die von der Reclay Vfw GmbH geltend gemachten Forderungen aus dem Mengen- und dem Nebenentgeltclearingvertrag 2010 zahlen. Schon vor der Entscheidung des BGH war das Verfahren in der ersten und zweiten Instanz vom Oberlandesgericht Köln zugunsten von Reclay entschieden worden.

Mit dem Beschluss des BGH sei die Verfahrensserie nun abschließend geklärt, zeigt sich Reclay zufrieden. Gleichzeitig könnten damit auch die über 20 noch anhängigen gleichgelagerten Folgeverfahren kurzfristig zum Abschluss gebracht werden. Sowohl DSD als auch EKO-Punkt hatten sich geweigert, die ihnen für 2010 zugewiesenen Anteile an den Nebenentgelten sowie dem Mengenclearing zu zahlen. Beide Wettbewerber wurden daraufhin von Reclay Vfw verklagt.

„Wir begrüßen die Entscheidung des BGH und freuen uns, dass die Verfahren nun offiziell abgeschlossen sind. Die ausstehenden Zahlungen wurden von den Unternehmen bereits geleistet. Wir hoffen sehr, dass damit eines der letzten Kapitel der Uneinigkeiten in der Gemeinsamen Stelle beendet worden ist und nun auch in dieser Hinsicht Ruhe einkehrt“, so Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group.

Auch hinsichtlich des umstrittenen Themas Mengenabzüge hofft Reclay auf einen baldigen Abschluss. Der Systembetreiber hat hierzu einen Vorschlag zur Umsetzung des LAGA-Beschlusses in die Gemeinsame Stelle eingebracht. „Aus unserer Sicht gingen alle bislang vorgelegten Vorschläge nicht weit genug und beinhalteten beispielsweise keine Transportverpackungen“, sagt Fruscio. „Wir haben daher einige Punkte noch konkreter aufgegriffen, sodass der LAGA-Beschluss vollumfänglich umgesetzt werden kann. Gleichzeitig haben wir den Umsetzungszeitpunkt auf den 1. Januar 2016 verlegt, um damit einen aus unserer Sicht für alle Beteiligten akzeptablen und gesichtswahrenden Kompromiss anzubieten.“

Nach Darstellung von Reclay scheint hierzu „eine Annäherung in Sicht“. Der Ausschuss für Produktverantwortung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hatte im Januar beschlossen, dass pauschale Abzüge von den lizenzierungspflichtigen Verpackungsmengen unzulässig sind. Mehrere Modelle, unter anderem von BellandVision, sind seitdem in der Gemeinsamen Stelle abgelehnt worden.

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