Neues Kompromissmodell

Bereits im Oktober griffen die Grünen dem Wertstoffgesetz vor und forderten ein kommunales Entsorgermodell. Nun präsentieren sie einen neuen Kompromissvorschlag: Von der Ressourcenabgabe nehmen sie Abstand, die Dualen Systeme sollen nur „möglicherweise“ abgeschafft werden.

Wertstofferfassung: Grüne rücken von Ressourcenabgabe ab


Für ihren ersten Vorschlag zur Neuregelung der Wertstofferfassung haben die Grünen im vergangenen Jahr viel Kritik einstecken müssen. Im Oktober hatten sie in einem Eckpunktepapier unter anderem gefordert, dass die Dualen Systeme abgeschafft und statt Lizenzentgelte eine Ressourcenabgabe eingeführt werden sollen. Die Verantwortung für die gesamte Wertstofferfassung sollte bei den Kommunen liegen. Inzwischen sind die Grünen zumindest teilweise zurückgerudert und betonen, keine Rekommunalisierung der Wertstoffe zu wollen.

In einem sogenannten Kompromissmodell haben alle acht grünen Umweltminister aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen ihre neuen Forderungen an das Wertstoffgesetz formuliert. Dabei glauben die Politiker an einen „gerechten Interessensausgleich fast aller Akteure“. Ein Überblick über die Vorstellungen der Grünen:

Kommunale Erfassung:

Wie schon im ersten Vorschlag plädieren die Grünen dafür, dass die Kommunen für die Erfassung der Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus privaten Haushalten zuständig sind. Dabei sollen aber durch Ausschreibungen Drittbeauftragungen möglich sein. Gleiches soll „eventuell“ für die gleichgestellten Anfallstellen gelten. Hier stellen sich die Grünen ein einheitliches Modell vor, auf dessen Grundlage die Entsorgungskosten erstattet werden können. Eine Überlassungspflicht soll es nicht geben.

Ausschreibungen:

Sortierung und Verwertung sollen in einer zentralisierten Form ausgeschrieben werden. Dabei wollen die Grünen an den derzeit rund 500 Ausschreibungsgebieten festhalten. Die Ausschreibungen sollen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen durchgeführt werden, damit – so wird es in dem Papier betont – keine „Rekommunalisierung der Wertstoffe“ stattfindet.

Entsorgung von Papier, Pappe, Karton (PPK):

Wie teilweise auch aus der Industrie gefordert, wollen die Grünen PPK aus der Finanzierungsverantwortung herausnehmen. Die Überlassungs- und Entsorgungspflichten sowie die Quotenvorgaben sollen jedoch auch für diesen Abfallstrom weiterhin gelten.

Finanzierung:

Die Grünen wollen nun doch keine Ressourcenabgabe. Stattdessen sollen die Lizenzentgelte im Rahmen der Produktverantwortung weiterentwickelt werden. Und zwar gestaffelt nach ökologischen Kriterien. Dabei sollen Aspekte wie die Recyclingfähigkeit berücksichtigt und die energetische Verwertung finanziell geahndet werden.

Organisation der Produktverantwortung – mögliche Abschaffung der Dualen Systeme:

Für die Registrierung der Produktverantwortung soll eine zentrale Stelle mit hoheitlichen Befugnissen zuständig sein. Die Überwachung soll im Rahmen einer Beleihung unter Beteiligung der Länder und des Bundes stattfinden. Die nähere Ausgestaltung der zentralen Stelle soll noch diskutiert werden. Für die Grünen bedeutet die damit „mögliche“ verbundene Abschaffung der Dualen Systeme eine Entbürokratisierung und Kostenentlastung der Unternehmen. Allerdings bestehe hier noch Prüfungsbedarf „im Rahmen der Weiterentwicklung der Eckpunkte“.

Einbeziehung der gewerblichen Abfälle:

Nach Ansicht der Grünen soll geprüft werden, ob für die gewerblichen Abfälle aus sonstigen Anfallstellen die Eckpunkte ebenfalls gelten sollen.

Gewerbliche Sammlungen beibehalten:

Die Grünen betonen, dass sie den Status Quo bei den gewerblichen Sammlungen beibehalten wollen. Damit wollen sie die gewerblichen Sammler beruhigen. Die Befürchtungen, dass das Modell eine flächendeckende kommunale Erfassung bedeutet, seien nicht zu treffend.

© 320°/ek | 17.03.2015
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