Bürokratieabbau
Zu schön, um wahr zu werden: Die Bundesregierung hat ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Demnach soll künftig gelten, dass für jede neue Bürokratieregel eine alte wegfallen muss.
„Eins rein – Eins raus“
Die Wirtschaft soll künftig durch weniger Bürokratie mehr Spielräume für Wachstum und Beschäftigung erhalten. Dazu hat das Kabinett gestern ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, mit dem die Wirtschaft um rund 744 Millionen Euro entlastet werden soll.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll zum 1. Juli 2015 eine wirksame „Bürokratiebremse“ eingeführt werden. Kern dieses Ansatzes ist es, dass jedes Bundesministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbaut. Es gilt das Prinzip: „Eins rein – Eins raus!“
Darüber hinaus soll eine größere Anzahl von Unternehmen von der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht befreit werden. Dazu werden die Grenzbeträge im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben. Rund 140.000 Einzelunternehmen würden dadurch um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden, heißt es seitens der Bundesregierung.
Außerdem werden Existenzgründer bzw. junge Unternehmen von statistischen Meldepflichten befreit, indem die Schwellenwerte in verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie in der Intrahandelsstatistik von derzeit 500.000 auf 800.000 Euro angehoben werden. Im Umweltstatistikgesetz soll erstmals ein Schwellenwert von 800.000 Euro für die statistischen Meldepflichten eingeführt werden. Die Entlastung der Wirtschaft beträgt laut Bundesregierung rund zehn Millionen Euro.