Novelle des ElektroG

Der Entwurf für das neue Elektrogesetz muss dringend nachgebessert werden, fordert die Deutsche Umwelthilfe. Sonst könnten die Sammelziele für Altgeräte nicht erreicht werden. Handlungsbedarf sieht der Umweltverband insbesondere bei der Rücknahmepflicht des Handels.

„Das ist völlig absurd“


Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) muss aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dringend nachgebessert werden. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass der derzeitige Entwurf nicht geeignet ist, um die Sammelziele für Elektroaltgeräte zu erreichen und dass die korrekte Umsetzung der Vorgaben in der Praxis nicht kontrolliert werden kann. Der Bundesrat befasst sich an diesem Freitag (8. Mai 2015) in erster Lesung mit dem ElektroG.

Als einer der größten Schwachpunkte bezeichnet die DUH die ungenügende Verpflichtung des Handels, Elektroaltgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts wieder zurückzunehmen. Zwar schreibt die EU-Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 allen Händlern eine solche Rücknahme vor. In Deutschland sollen jedoch laut dem Entwurf der Bundesregierung – und anders als vom Bundesumweltministerium ursprünglich vorgeschlagen – nur Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet werden.

„Die Rücknahme von Elektrogeräten an deren Verkaufsfläche festzumachen, ist völlig absurd, weil Behörden diese bei zum Teil wöchentlich wechselndem Warenangebot niemals zweifelsfrei feststellen können“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er verweist auf die Verpackungsverordnung, nach der die Rücknahmeverpflichtung von Verpackungen nur bei Vertreibern mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern eingeschränkt wird. Der Regierungsentwurf zum ElektroG entlasse damit Discounter, die Elektrogeräte in wechselnder Menge verkaufen, komplett aus der Verantwortung. Resch fordert deshalb, die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot in die Pflicht zur Rücknahme nimmt.

Die DUH kritisiert ferner, dass der Gesetzesentwurf keine konkreten Vorgaben dazu macht, wie die Händler Verbraucher über die von ihnen angebotene Rücknahme aufklären sollen. Vor dem Hintergrund, dass der Handel in der Praxis diese wichtigen Informationen gerne versteckt, öffnet die Regelung der Irreführung Tür und Tor. Die DUH fordert deshalb einheitliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung der Informationsschilder.

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