Streit um Biotonne

Die Auseinandersetzung um die Biotonne in der Region Trier findet kein Ende. Nun wirft der regionale Zweckverband dem Leiter der Genehmigungsbehörde SGD Nord mangelnde Sachlichkeit vor. Der Verband fordert ihn auf, Konsequenzen zu ziehen.

RegAb zweifelt an Neutralität des SGD-Leiters


Der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) bezweifelt, dass der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord noch die notwendige Neutralität in Punkto Biotonne aufweist. Grund für die Zweifel der Kommunalpolitiker sind Äußerungen des Behördenleiters gegenüber der Zeitung „Trierischer Volksfreund“, wonach der Protest gegen die Biotonne zwecklos sei und diese für alle zur Pflicht werde.

Ein Behördenleiter sei insbesondere im Laufe eines Verfahrens zur Sachlichkeit verpflichtet, betont der RegAb. Die Aussagen des SGD-Präsidenten seien jedoch mitnichten sachlich. Der Verband fordert den Behördenleiter daher auf, Konsequenzen zu ziehen. „Wir sind der Auffassung, dass es einer Versachlichung des von der Öffentlichkeit intensiv beobachteten Verfahrens dienlich wäre, wenn Sie sich einer Mitwirkung in den bei Ihrer Behörde noch anhängigen Verwaltungsverfahren enthalten“, heißt es in einem Brief des RegAb-Verbandsvorstehers Gregor Eibes an den SGD-Präsidenten.

Ungeachtet dessen will Eibes den Weg für Gespräche mit der Aufsichtsbehörde offen halten und einen Rechtsstreit vermeiden. „Wir haben wiederholt Gesprächsbereitschaft signalisiert und sind auch weiterhin bereit, über Alternativen der Bioabfallverwertung zu diskutieren“, stellt RegAb-Geschäftsführer Max Monzel klar. „Wir wollen an unserem Verfahren zur Restabfallbehandlung festhalten, sind bei der Suche nach vernünftigen Alternativen zur Biotonne für die getrennte Erfassung von Bioabfällen aber weiterhin offen“, so Monzel.

In Trier werden die Bioabfälle bislang zur Trocknung des Restmülls in der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage (MBT) eingesetzt. Die daraus erzeugten Ersatzbrennstoffe werden anschließend verwertet. Nach Auffassung der Genehmigungsbehörde SGD ist dieses Verfahren jedoch nicht mit der hochwertigen Kaskadennutzung der Bioabfälle gleichwertig. Die Behörde hatte dem RegAb deshalb im Herbst vergangenen Jahres eine Frist bis 1. Januar 2017 gesetzt, um die geforderte getrennte Bioabfallsammlung in Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm umzusetzen. Der Zweckverband hatte daraufhin Widerspruch gegen den Bescheid der SGD Nord erhoben.

Mehr zum Thema
Studie: Ohne Biomasse wird die Energiewende deutlich teurer
Wie eine Kreislaufwirtschaft für landwirtschaftliche Reststoffe entstehen kann
Umwelthilfe misst Methan-Leck in Biogasanlagen und Klärwerken
Stimmen zum Koalitionsvertrag
Koalitionsvertrag: Das ist der Passus zur Kreislaufwirtschaft
Neue EU-Regeln für weniger Mikroplastik in der Umwelt