Urteil des Verwaltungsgerichts Saarland

Die Untersagung der Altpapiersammlung des privaten Entsorger Paulus fiel vor dem Verwaltungsgericht Saarland durch. Das Gericht wies den Bescheid der zuständigen Behörde zurück. Die privaten Entsorgerverbände sehen sich bestätigt.

Paulus darf weiterhin Altpapier sammeln


Das Verwaltungsgericht Saarland hat dem privaten Entsorger Paulus das Recht zugesprochen, weiterhin Altpapier sammeln und verwerten zu dürfen. Damit kassierte das Gericht einen anderslautenden Bescheid des saarländischen Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz ein. Die Behörde hatte es Paulus untersagt, im Saarland Altpapier in der blauen Tonne zu sammeln und zu verwerten. Das Verbot sollte ab 1. September gelten.

Wie ein Gerichtssprecher erklärte, hat das Verwaltungsgericht das Urteil am 3. Juni mündlich verkündet. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Laut BDE kam das Gericht zu dem Schluss, dass die blauen Tonnen von Paulus weder die Wirtschaftsgrundlage des Entsorgungsverbands Saar (EVS) noch die Gebührenstruktur gefährden. Auch der bvse weist darauf hin, dass das Gericht aus Sicht von Paulus deutlich gemacht hat, dass durch die Sammlung des Altpapiers weder eine wirtschaftliche Beeinträchtigung des EVS noch eine Gefährdung der Planungssicherheit oder der Gebührenstabilität entstanden ist.

Paulus sammelt Altpapier in 19 saarländischen Gemeinden mit insgesamt rund 100.000 aufgestellten Blauen Tonnen. Er stellt die Blauen Tonnen bereits seit 2007 zur Verfügung. Wie der Entsorger betont, habe er das Altpapier auch dann abgefahren, als ein Erlös für das Altpapier nicht zu erzielen war und nur Kosten anfielen.Der EVS habe jedoch mehrfach die Absicht geäußert, die Sammlung selbst durchzuführen.

Für die beiden Verbände bvse und BDE ist das Urteil des Verwaltungsgerichts eine klare Stärkung der privaten Entsorgungswirtschaft. „Das nun gefällte Urteil macht deutlich, dass die Gerichte hohe Anforderungen an die Untersagung gewerblicher Sammlungen haben und sie nicht bereit sind, den Kommunen große Spielräume bei der Ausdehnung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und Interessen im Fahrwasser des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu gewähren“, sagt Thomas Pfaff, BDE-Landessprecher Rheinland-Pfalz. Ob das Urteil von kommunaler Seite angefochten wird, bleibt abzuwarten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht Berufung gegen das Urteil zugelassen.

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