Vorgriff auf Wertstoffgesetz

Kommt das geplante Wertstoffgesetz, wird es auch eine neue Zentrale Stelle geben – so viel steht fest. Industrie- und Handelsverbände haben mit der Vorbereitung bereits begonnen. Aus ihrer Sicht stehen die Aufgaben der Zentralen Stelle auch schon fest.

Zentrale Stelle soll drei Ebenen haben


Die neue Zentrale Stelle soll alle Produktverantwortlichen einbeziehen, mit den Vollzugsbehörden zusammenarbeiten, Wettbewerbsverzerrungen beseitigen und vor allem Transparenz und Rechtssicherheit schaffen. Das sind die Erwartungen, die an sie geknüpft sind. Und kommt das Wertstoffgesetz tatsächlich wie geplant, dann wird die Zentrale Stelle die bisherige Gemeinsame Stelle, die seit Jahren in der Kritik steht, ablösen.

Noch gibt es zwar kein Mandat für den Aufbau einer derartigen Stelle, die Vorarbeit haben aber vier Industrie- und Handelsverbände bereits erledigt. „Wir haben uns als Vertreter der Produktverantwortlichen grundsätzlich dazu bereit erklärt, die Trägerschaft für eine Zentrale Stelle zu übernehmen“, sagte Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) am Dienstag beim bvse-Altkunststofftag in Bad Neuenahr. Gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE), dem Markenverband und der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) wurde im Februar eine GmbH gegründet, die in eine neutrale Stiftung überführt werden soll. Inzwischen stehen viele Details fest. So soll die Zentrale Stelle laut Feller folgende Aufgaben haben:

  • Registrierung der Erstinverkehrbringer
  • Entgegennahme und Prüfung von Mengenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen
  • Abgleich mit Mengenmeldungen der Dualen Systeme und Dialog mit der Vollzugsbehörde
  • Kontrolle und Zulassung von Branchenlösungen
  • Kontrolle der Dualen Systeme bezüglich der Lizenzierung
  • Treffen von Entscheidungen zu Abgrenzungsfragen
  • Marktanteilsberechnung der Dualen Systeme
  • Koordination der Aufteilung der kommunalen Nebenentgelte oder Schaffung einer Plattform für die Ausschreibungen der Entsorgungsdienstleistungen durch die Dualen Systeme.

Insgesamt soll die Stiftung aus drei Gremien bestehen: Einem Vorstand, der die Leitung operativ verantwortet und dabei sowohl den kaufmännischen als auch den rechtlichen sowie den technischen Bereich betreut. Ein Kuratorium, das über dem Vorstand steht und als Stifter die übergeordnete Verantwortung trägt. Und schließlich ein Beirat, der an oberster Stelle angesiedelt wird und das Kuratorium berät. „Außerdem wird die Stiftung von mehreren Fachgruppen und Experten unterstützt“, sagte Feller.

Der Entsorgerverband bvse hält das Vorpreschen grundsätzlich für „gut“, wie Herbert Snell, bvse-Vizepräsident erklärte. Schließlich habe auch das Bundesumweltministerium angekündigt, dass die Stelle von den Produktverantwortlichen, also von Herstellern und Vertreibern, getragen werden soll. Allerdings vermisse er die Einbeziehung seines Verbands in die Aufbauarbeit. „Wir hätten gerne ein Mitspracherecht“, sagte Snell. „Vor allem wünschen wir uns eine eigene Arbeitsgruppe, die sich um die Qualitätssicherung, also das Material, das beim Recycler ankommt, kümmert.“

Bislang gibt es in der jetzigen Aufbauphase unter der Leitung von Gunda Rachut fünf Arbeitsgruppen: Für Register und Standards, Datenmeldung, Marktanteilsberechnung, Aufbau der Stiftung und stoffgleiche Nichtverpackungen. „In den Arbeitsgruppen werden die Fachfragen erörtert, entschieden und die Vorgaben für die weiteren Schritte definiert“, sagte Fellner. Eine Gruppe für Qualitätssicherung ist noch nicht vorgesehen.

© 320°/ek | 11.06.2015
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