Gemäß aktuellem Entwurf

Bleibt es beim aktuellen Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, dann werden fünf Abfallbehandlungsanlagen das Nachsehen haben. Denn sie werden im Entwurf zum Abfallwirtschaftsplan erst gar nicht aufgeführt. Warum, ist unklar.

Fünf Anlagen ziehen beim Abfallwirtschaftsplan NRW den Kürzeren


Mülltourismus vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen – das sind die Eckpunkte, an denen sich das nordrhein-westfälische Umweltministerium bei der Erstellung des neuen Abfallwirtschaftsplans orientiert hat. Einer der zentralen Punkte ist daher die Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe: Abfälle sollen möglichst in der Nähe des Anfallorts entsorgt werden.

Um das sicherzustellen, will das Umweltministerium in Düsseldorf ein Jahr nach Veröffentlichung des Abfallwirtschaftsplans eine verbindliche Zuweisung vornehmen. Dann wird festgelegt, welcher Kreis zu welcher Entsorgungsregion gehört und zu welcher Entsorgungsanlage die Abfälle geliefert werden müssen. Diejenigen Anlagen, die nicht im Abfallwirtschaftsplan aufgeführt sind, bleiben demnach unberücksichtigt. Sie werden sich dann aller Voraussicht nicht an Ausschreibungen beteiligen können.

Ein solches Schicksal droht aktuell fünf Behandlungsanlagen. Sie alle sind mechanische Vorbehandlungsanlagen oder mechanisch-biologische Stabilisierungsanlagen. Betroffen sind im Einzelnen:

  • MA-Mechanische Aufbereitungsanlage der Pader Entsorgung GmbH in Paderborn-Elsen
  • MA-Aufbereitungsanlage der R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH in Meschede
  • MA-Brennstoffgewinnungsanlage des Portlandzementwerks Wittekind in Erwitte
  • MBA-Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein in Neuss und
  • MBA-Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage der Remondis GmbH in Erftstadt.

Warum sie nicht im Entwurf des Abfallwirtschaftsplans aufgeführt werden, weiß auch die Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz (BGS) nicht. Vor allem auch deshalb nicht, weil diese Anlagen „fester Bestandteil der Entsorgungsinfrastruktur der Kreise Paderborn und Soest sowie des Hochsauerlandkreises, Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Erft-Kreis sind“, wie BGS-Vorstandsvorsitzender Michael Sudhaus und BGS-Vize Thomas Grundmann betonen.

Hinzu komme, dass die Mitverbrennung von qualitativ hochwertig aufbereiteten und gütegesicherten Sekundärbrennstoffen in Zement- und Kraftwerken einen bedeutenden Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz leisten. „So betreiben die Anlagen in Erfstadt, Neuss und Meschede unter Verwendung modernster Sortiertechnik mittels optischer Verfahren bei der Restabfallaufbereitung eine Stoffstromtrennung zur Wertstoffgewinnung und Sekundärbrennstoffherstellung mit RAL-Zertifikat“, erklären Sudhaus und Grundmann.

Sie fordern daher, die mechanischen Aufbereitungsanlagen und mechanisch-biologischen Stabilisierungsanlagen inklusive der dort behandelten Restabfälle bei der Bildung von Entsorgungsregionen im Abfallwirtschaftsplan zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte auch das Instrument der Gütesicherung verankert werden – sowohl für Sekundärbrennstoffe und heizwertreiche Fraktionen als auch für Stoffgruppen, die recycelt werden können. Schließlich würden in den drei Anlagen in Erftstadt, Neuss und Meschede seit über zehn Jahren etwa 60 Prozent der gütegesicherten SBS-Mengen in Nordrhein-Westfalen hergestellt. Mit der Gütesicherung, so Sudhaus und Grundmann, würden eine nachvollziehbare gleichbleibende Brennstoffqualität und eine hochwertige energetische Verwertung gewährleistet.

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