Europarechtliche Bedenken des BMUB
Die Diskussion um das geplante Wertstoffgesetz nimmt wieder Fahrt auf. Während der BDI nochmals die Position der deutschen Industrie verdeutlicht, stattet sich die kommunale Seite mit weiteren Argumenten aus. Nun warten alle auf den Arbeitsentwurf des BMUB.
GemIni kündigt Rechtsgutachten der Länder an
Nach Informationen der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner Groth Siederer & Coll. (GGSC) soll der Arbeitsentwurf zum geplanten Wertstoffgesetz bis Ende September fertiggestellt werden. Dann soll er der Hausleitung des Bundesumweltministeriums übergeben werden. Spätestens dann wird sich auch wieder die Diskussion um die Zuständigkeit für die Sammlung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen neu entzünden.
Die privatwirtschaftlichen und kommunalen Interessenvertreter laufen sich dazu bereits warm. So haben die Landesumweltminister aus dem Lager der Grünen ein Gutachten von Hochschullehrern beauftragt, das den europarechtlichen Bedenken des BMUB gegen eine kommunale Verantwortlichkeit entgegentreten soll. Bekanntlich fordern die Grünen-Politiker eine kommunale Verantwortung für die Sammlung von Verkaufsverpackungen und der stoffgleichen Nichtverpackungen aus privaten Haushalten. Die dualen Systeme sollen nach ihren Vorstellungen abgeschafft werden. Das Rechtsgutachten wird laut GGSC Mitte Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt.
Weitere Maßnahmen von GemIni
Parallel dazu bereitet auch die Initiative GemIni, die von GGSC-Anwalt Hartmut Gaßner geführt wird, neue Maßnahmen vor. Einer der letzten Aktionen war eine Resolution, die die Übertragung der Sammelverantwortung auf die Kommunen zum Gegenstand hatte und von über 60 Einrichtungen unterzeichnet wurde. Zwischenzeitlich hätten sich noch einige Kommunalparlamente der Resolution angeschlossen, berichtet Gaßner.
Zu den neuen Maßnahmen zählt eine rechtliche Stellungnahme, die den Rechtsvorbehalten des BMUB gegen eine kommunale Sammelverantwortung entgegentreten soll. „Wie im Rahmen der Auseinandersetzung über die Ausgestaltung der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz wird es erneut erforderlich werden, (europa-)rechtliche Vorbehalte zu entkräften“, erläutert der Rechtsanwalt. „Bekanntlich hat das BMUB für seine europarechtliche Argumentation im Gesetzgebungsverfahren zum Kreislaufwirtschaftsgesetz weder vom Bundesverwaltungsgericht noch von der EU-Kommission Unterstützung erfahren.“ Vergleichbar werde GemIni auch eine Argumentationsgrundlage für die Wertstoffsammlung vorlegen, um neuerlichen europarechtlichen Bedenken gegen eine kommunale Sammlungsverantwortlichkeit breit entgegentreten zu können.
Darüber hinaus werde man die Kritik an den dualen Systemen erneuern, kündigt Gaßner an. „Insbesondere soll nochmals näher aufgezeigt werden, dass der wiederkehrenden Behauptung eines funktionierenden Wettbewerbs zwischen den dualen Systemen die ökonomischen Grundlagen entgegenstehen“, erklärt er. „GemIni spricht von systematischer Fehlsteuerung, die dualen Systeme von einem Interpretationswettbewerb. Auch zu diesem Thema wird in Kürze ein Papier vorgelegt werden.“
„Nicht zu tolerierender Systembruch“
Aber nicht nur die kommunale Seite, auch die private Wirtschaft wird wieder aktiv. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat ein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition, die zuständigen Berichterstatter sowie an die Landesminister für Umwelt und Wirtschaft versandt. Darin unterstreicht der Industrieverband seine Bereitschaft, im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung auch die finanzielle Verantwortung zu übernehmen.
„Diese Bereitschaft gilt indes ausdrücklich nur für den Fall, dass marktwirtschaftliche Prinzipien auf allen Stufen der Entsorgungskette gelten und sich die öffentlich-rechtlichen Akteure ebenfalls dem Wettbewerb stellen“, stellt der BDI klar. „Die Industrie ist keinesfalls dazu bereit, bei gleichzeitiger Aufgabe des privatwirtschaftlichen Systems die bei den Kommunen anfallenden Kosten zu übernehmen.“ Eine kommunale Organisationsverantwortung schon bei der Sammlung der Wertstoffe würde aus Sicht der Industrie einen nicht zu tolerierenden Systembruch bedeuten. „Eine Kommunalisierung der Wertstofferfassung wird die deutsche Industrie nicht mittragen“, betont der BDI.
Vor diesem Hintergrund sieht der Verband auch eine „herausragende Stellung“ der Kommunen als Kontrollinstanz in einer zentralen Stelle sehr kritisch. Die zentrale Stelle müsse so ausgewogen aufgebaut sein, dass sie vor allem unabhängig agieren kann und für Transparenz und Kostenbewusstsein im System sorge – etwa durch die Sanktionierungsmöglichkeit etwaiger Verstöße gegen die im Wertstoffgesetz vorgesehenen rechtlichen Regelungen.
„Verstoß gegen wettbewerbliche Grundordnung“
Unterstützung bekommt der BDI vom Stahlrecyclingverband BDSV. „Es ist seit jeher auch unser Credo, dass marktwirtschaftliche Prinzipien auf allen Stufen der Entsorgungskette im Sinne einer funktionieren Recyclingwirtschaft eingehalten werden müssen. Deshalb unterstützen wir die Forderung des BDI, dass sich auch öffentlich-rechtliche Akteure dem Wettbewerb zu stellen haben“, betont BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson.
Die ins Spiel gebrachte kommunale Organisationsverantwortung für die Einsammlung der Wertstoffe sei „hochproblematisch“, erklärt der Verband. Eine Auseinandersetzung, ob das, was die Länder und Kommunen forderten, als Kommunalisierung zu bezeichnen sei oder nicht, sei überflüssig. Es sei ganz gleich, mit welcher Begrifflichkeit man eine Neuordnung der Wertstofferfassung letztendlich versehe, betont der Verband. Letztlich sei das Konzept der Länder und Kommunen ein Verstoß gegen die wettbewerbliche Grundordnung.





