Entwurf zur Branchenregel „Abfallsammlung“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung strukturiert die Branchenregel „Abfallsammlung“ neu. Demnach sind Touren künftig so zu planen, dass keine Rückwärtsfahrten notwendig sind. Der BDE äußert Bedenken.

Rückwärtsfahrverbot für Müllautos droht


Müllwagen sollen künftig bei der Abfallsammlung nicht mehr rückwärtsfahren dürfen. Das befürchten der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) sowie andere Verbände, darunter auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Die Verbände berufen sich auf eine entsprechende Regelung, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verabschieden wolle.

Im Detail sieht die sogenannte Branchenregel „Abfallsammlung“ laut BDE vor, Touren so zu planen, dass keine Rückwärtsfahrten notwendig sind. Seien alle Möglichkeiten der Tourenplanung nach eingehender Prüfung ausgeschöpft und schriftlich dokumentiert, müsse mittels einer Gefährdungsbeurteilung festlegt werden, ob eine gefahrlose Rückwärtsfahrt ausnahmsweise gewährleistet werden kann.

Der BDE und weitere Verbände haben in einem Schreiben an die DGVU bereits ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht. Grundsätzlich befürworte man eine Neustrukturierung der Branchenregel. Vor allem mit Blick auf die Gefahren des Rückwärtsfahrens sei diese unerlässlich. Gleichzeitig fordern die Verbände aber eine prinzipielle Öffnungsklausel für den Einsatz geeigneter Technik, um Rückwärtsfahrten weiterhin zu ermöglichen. So könnten etwa moderne Rückfahrassistenzsysteme (RAS) wirkungsvolle Hilfestellungen für die Fahrer von Abfallsammelfahrzeugen bieten.

„Inakzeptabler Verwaltungsaufwand“

Aus Sicht des BDE könnte eine bürgerfreundliche und gleichzeitig sichere Müllabfuhr durch die geplante Branchenregel erheblich erschwert werden. „Einzelne Regelungen sind zudem nicht praktikabel und erzeugen einen inakzeptablen Verwaltungsaufwand“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth.

Als Beispiel führt er die Vorgabe an, „dass ein Betrieb schriftlich vollständig dokumentieren muss, an welchen Stellen im gesamten Sammelgebiet potenziell rückwärts gefahren wird und hierzu für jeden Einzelfall eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist“. Das lasse sich in der Praxis nicht erfüllen. Aus diesem Grund lehne der BDE die Vorgabe eines Rückfahrkataster ab.

„Wir lehnen die Vorgabe eines Rückfahrkatasters aber auch deshalb ab, weil das Rückwärtsfahren in vielen Bereichen unverzichtbar ist“, betont Kurth. Der Entwurf müsse in einer Öffnungsklausel die stetige Entwicklung der technischen Möglichkeiten stärker berücksichtigen, um zuverlässig Unfälle beim Rückwärtsfahren vermeiden zu können.

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