Steuerbefreiung für interkommunale Zusammenarbeit

Die geplante Befreiung der interkommunalen Zusammenarbeit stößt auf scharfe Kritik des BDE. Der unfaire Wettbewerb durch die öffentliche Hand benachteilige den Mittelstand. Die Befreiung verstoße klar gegen europäisches Recht.

BDE: Klarer Verstoß gegen EU-Recht


Der BDE lehnt die vom Bundestag geplante Neuregelung der Umsatzbesteuerung interkommunaler Zusammenarbeit ab. Mit der Änderung des Paragrafen 2 b Umsatzsteuergesetz werde vielen Kommunalbetrieben weit über die Bereiche hoheitlicher Leistungen hinweg Tür und Tor geöffnet, private Anbieter im freien Wettbewerb mit einem Kostenvorteil von 19 Prozent auszuschalten, erklärt BDE-Präsident Peter Kurth. Damit würden private Unternehmen aus zahlreichen Branchen massiv benachteiligt.

„Die Gesetzesnovelle ist eine Rolle rückwärts. Sie verstößt klar gegen europäisches Recht: Sie verletzt bereits das Prinzip der Wettbewerbsneutralität des Art. 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie“ so der BDE-Präsident. „Es ist schon erstaunlich, dass auch hier wieder Brüssel nationalen Entwicklungen Einhalt gebieten muss.“

Mit Paragraph 2b Umsatzsteuergesetz wird definiert, unter welchen Bedingungen interkommunale Kooperationen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen und somit nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Wie der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing, allerdings betont, gebe es eine Ausnahmeregelung. „Wenn eine Kommune oder ein kommunaler Zweckverband in den Wettbewerb um privatwirtschaftliche Aufträge einsteigt, ist dies künftig nicht mehr umsatzsteuerrechtlich privilegiert“, erklärte er. Damit seien auch Bedenken der Privatwirtschaft in der Neuregelung berücksichtigt worden.

Nach Überzeugung des BDE darf die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Betriebe nicht einseitig begünstigt werden, wo sie den Wettbewerb verzerrt. „Es ist sehr ärgerlich, dass aufgrund des Drucks der Kommunen selbst eine faire und vernünftige Wettbewerbsklausel im Gesetzgebungsverfahren verhindert wurde“, erklärt Kurth. „Letztlich führt dies zu einer Abschottung von Märkten, wie man sie sonst nur aus Staatswirtschaften kennt.“

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