Schwarzbuch 2015

Der Bund der Steuerzahler hat sein Schwarzbuch 2015 veröffentlicht. Ingesamt listet der Verein 133 Fälle von verschwendeten Steuern auf. Darunter sind auch zwei Fälle kommunaler Entsorgungsunternehmen.

Steuerzahlerbund prangert auch kommunale Entsorgung an


Die öffentliche Verschwendung 2015 lautet der Titel des 43. Schwarzbuchs, das der Bund der Steuerzahler (BdSt) gestern vorgelegt hat. Dabei sind aus seiner Sicht auch zwei Fälle der kommunalen Entsorgung zu beanstanden: zum einen die Rekommunalisierung der Altpapiertonne in Oldenburg und zum anderen die Sammlung von Haushaltsabfällen in der Region Donau-Wald, die der kommunalen Entsorger ab 2016 plant.

Die Situation in Oldenburg überschreibt der Bund der Steuerzahler kurz und knapp mit ‚Altpapier-Politik für die Tonne’. Für ihn ist klar: „Mit ihrem überflüssigen Plan, die privatwirtschaftliche Altpapiersammlung in die eigenen Hände zu nehmen, ist die Stadt Oldenburg bislang auf ganzer Linie gescheitert.“ Alle Bemühungen, den Bürgern die städtische Sammlung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit schmackhaft zu machen, seien ins Leere gelaufen.

Zudem reiße die Altpapiersammlung statt der versprochenen Gewinne von rund 254.000 Euro große Löcher in den Gebührenhaushalt. Schon im August 2014 habe die Verwaltung einen voraussichtlichen Jahresverlust von 420.000 Euro aus der Altpapiersammlung bekanntgeben.

Wie es weiter heißt, habe zuvor die Arbeitsgemeinschaft Duales System Oldenburg (ARGE) die Sammlung und Verwertung des Oldenburger Altpapiers organisiert. Für die Gebührenzahler war das laut Schwarzbuch ein zufriedenstellendes Geschäft. Denn sie trugen keinerlei Kostenrisiken und profitierten zudem indirekt von einer seit dem Jahr 2010 bestehenden Gewinnbeteiligung.

Das Fazit des BdSt lautet deshalb: „Es war ein großer Fehler, eine funktionierende Altpapiersammlung in privater Hand ohne Not durch eine städtische ersetzen zu wollen und dafür Millioneninvestitionen zu tätigen.“ Bislang habe die Stadt keine Lösung präsentiert, wie sie aus dem finanziellen Desaster herauskommen will.

Teure Fehler in Donau-Wald?

Kritik übt der BdSt auch an den Plänen zur Rekommunalisierung in der niederbayerischen Region Donau-Wald. In den Landkreisen Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau und Regen sowie in der Stadt Passau will der Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald (ZAW Donau-Wald) ab 2016 die Sammlung von Haushaltsabfällen in eigener Regie leisten. Bislang wird die Abfallsammlung von privaten Entsorgungsunternehmen erledigt, mit Ausnahme vom Landkreis Regen.

Für das kommunale Vorhaben sollen laut Schwarzbuch etliche Müllfahrzeuge angeschafft und auch entsprechendes Personal rekrutiert werden. Finanziert werde dies aus Rücklagen in Höhe von rund 13 Millionen Euro. Der Bund der Steuerzahler befürchtet nun eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Privaten – auch wegen der Umsatzsteuerfreiheit für die anfallenden Personalkosten.

Das sieht der ZAW offenbar anders. Auf Nachfrage des BdSt habe der kommunale Entsorger darauf hingewiesen, dass er „mit der Eigenerfüllung der hoheitlichen Aufgabe gerade nicht im Wettbewerb“ stehe und die Umsatzsteuerbefreiung auch gerade deshalb bestehe. Weiter hieß es laut BdSt in der Antwort: Der ZAW Donau-Wald unterliege „zwar keinem Kostendruck, der auf unzureichend kalkulierten Angeboten beruht, aber sehr wohl der kritischen Begleitung und Prüfung unserer Gebühren durch die Bürgerinnen und Bürger und deren gewählten Vertretern sowie den Medien“. Demnach sei es „oberstes Bestreben, dass die Bürgerinnen und Bürger auch hinsichtlich der Gebühren von der Rekommunalisierung langfristig profitieren“.

Das Fazit formuliert der BdSt im Schwarzbuch als Frage: Ist die künftige Betätigung des ZAW Donau-Wald als Monopol-Entsorgungsunternehmen noch im Sinne der Gebührenzahler, wenn Betriebe der Entsorgungswirtschaft damit vom Markt verdrängt werden und deren Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen?

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