Entscheidung der DGUV
Das drohende Rückwärts-Fahrverbot für Müllautos ist vorerst vom Tisch. Das Thema wird allerdings im kommenden Jahr wieder auf die Agenda kommen – nämlich dann, wenn bei einer Branchenkonferenz erneut über das Thema diskutiert wird.
Müllautos dürfen weiterhin rückwärtsfahren
Wie der BDE heute mitteilt, hat der Grundsatzausschuss Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in seiner heutigen Sitzung die Branchenregel „Abfallsammlung“ in ihrer vorliegenden Fassung abgelehnt. Der BDE hatte die darin enthaltenen Vorschläge, das Rückwärtsfahren von Müllautos weitestgehend zu verbieten, mehrfach massiv kritisiert. Der Verband begrüßt deshalb die Entscheidung ausdrücklich, die Branchenregel Abfallsammlung bis 2016 zurückzustellen. Eine für das kommende Jahr geplante Branchenkonferenz zum Thema „Entsorgung“ soll nun Gelegenheit geben, weitere Erkenntnisse und Fachexpertise in die Branchenregel einfließen zu lassen.
„Es war richtig und sinnvoll, die Branchenregel in ihrer vorgelegten Form abzulehnen“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Die darin enthaltenen Vorschläge zur Rückwärtsfahrt von Müllsammelfahrzeugen sind praxisfern und unnötig bürokratisch. Wir befürworten, dass nunmehr die Möglichkeit eingeräumt wird, Erfahrungen aus der Branche in die Erstellung des Regelwerkes einfließen zu lassen. Dafür stellen wir uns der DGUV mit unseren Experten aus der Praxis gerne zur Verfügung.“
Der BDE hatte sich ebenso wie der bvse und der VKU dafür ausgesprochen, die Rückwärtsfahrt, vor allem auch beim Einsatz geeigneter Technik, weiterhin zu ermöglichen. Zudem wandte sich der BDE gegen die Verpflichtung, ein Rückwärtsfahrkataster erstellen zu müssen. Die Verpflichtung, für jede Rückwärtsfahrstelle eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und diese Stellen in einem Verzeichnis zu dokumentieren sei, so BDE-Präsident Kurth, ein reiner Papiertiger, den es schon allein im Sinne des Bürokratieabbaus zu vermeiden gelte.


