VKU zum geplanten Wertstoffgesetz
Der VKU zeigt sich enttäuscht über den Arbeitsentwurf zum geplanten Wertstoffgesetz. Der Entwurf sei einseitig, enthalte Fehlanreize und dränge die Kommunen aus der Sammelverantwortung.
„Keine Weiterentwicklung gegenüber dem Status quo“
Der VKU lehnt den Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz rundweg ab. „Der Gesetzentwurf stärkt mit den dualen Systemen ein intransparentes und ineffizientes System, das im letzten Jahr kurz vor dem Kollaps stand und bei Kunststoffen nur eine magere Recyclingquote von 20 Prozent erreicht“, bemängelt Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. „Es bleibt ein Rätsel, wie das Bundesumweltministerium darauf kommt, denen den Rücken zu stärken, die versagt haben.“
Das Bundesumweltministerium hat den Arbeitsentwurf heute Abend (Mittwoch) veröffentlicht. Das Ministerium will mit dem neuen Gesetz die Sammlung und das Recycling von Wertstoffen stärken. So ist beispielsweise vorgesehen, die Quote für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffen von bisher 36 Prozent auf 72 Prozent zu verdoppeln. Die Quoten erhöhen sich nach drei Jahren automatisch um weitere 5 Prozentpunkte, um einen Anreiz für die Entwicklung innovativer Recyclingverfahren zu schaffen. Hinzu kommen konkrete Mindestvorgaben hinsichtlich der Sammelmenge sowie die Anforderung, mindestens 50 Prozent der insgesamt in den Wertstofftonnen erfassten Abfälle werkstofflich zu verwerten.
Außerdem sollen die Hersteller künftig auch verstärkt die spätere Verwertbarkeit ihrer Produkte im Blick haben. Dazu ist vorgesehen, dass die dualen Systeme ihre Lizenzentgelte so zu gestalten haben, dass die Verwendung von gut recycelbaren Materialien gefördert wird, die Unternehmen also für die Herstellung stofflich verwertbarer Produkte belohnt werden.
Verantwortlich für die Durchführung sind weiterhin die dualen Systeme. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern werden nun jedoch „zusätzliche effektive Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Sammlung eingeräumt“, wie das BMUB erklärt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wertstoffsammlung reibungslos neben der kommunalen Müllabfuhr funktioniert. So könnten die Kommunen zukünftig im Interesse einer umweltverträglichen und bürgerfreundlichen Abfallentsorgung zum Beispiel darüber entscheiden, ob in Tonnen, Säcken oder über Wertstoffhöfe gesammelt wird, und sie entscheiden, wann und wie oft abgeholt wird. Die Entsorgung der Wertstoffe im Wettbewerb wird für mehr Effizienz und geringe Kosten sorgen.
„Fehlanreize sind vorprogrammiert“
Nach Auffassung des VKU setzen die geplanten Änderungen keine nennenswerten Anreize, nachhaltiger mit Ressourcen umzugehen. Zudem kritisiert der Verband die schwammige Definition der stoffgleichen Nichtverpackungen. Nur wenn diese leichter als fünf Kilogramm sind, sollen sie unter die Produktverantwortung fallen. „Es ist absurd: Je größer und schwerer ein Erzeugnis ist und je mehr Ressourcen man für die Herstellung eines Produktes aufgewendet, umso eher entgeht man der Produktverantwortung. Fehlanreize sind vorprogrammiert“, so VKU-Chefin Reiche.
Auch die geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, die Recyclingfähigkeit der Abfälle zu verbessern, haben lediglich Appellcharakter und „sind keine Weiterentwicklung gegenüber dem Status quo“, so Reiche. Laut Entwurf sollen Inverkehrbringer eine neu einzurichtende zentrale Stelle über die entsprechenden Verwertungseigenschaften informieren. „Die Lehre aus über zwanzig Jahren Verpackungsverordnung ist, dass wir eindeutigere ökologische Vorgaben benötigen, deren Nichteinhaltung auch sanktioniert wird. Davon ist jedoch nichts im Entwurf zu sehen“, bedauert die Hauptgeschäftsführerin.
„Schon beim Kreislaufwirtschaftsgesetz wollte das BMUB die Kommunen zugunsten privater Wertstoffsammlungen schwächen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Es ist unverständlich, dass das Ministerium auch beim Wertstoffgesetz diesen Versuch unternimmt, die Kommunen aus der Sammelverantwortung zu drängen“, so Reiche. Der VKU werde sich vor diesem Hintergrund für die Rücknahme des Arbeitsentwurfs und die Erarbeitung eines ökologischen und bürgerfreundlichen Wertstoffgesetzes einsetzen.