Reaktion auf Entwurf zum Wertstoffgesetz
Richtungsweisend oder überflüssig und praxisfern? Die Reaktionen aus Politik und privater Entsorgungswirtschaft zum Entwurf für das Wertstoffgesetz fallen äußerst unterschiedlich aus. Ein Überblick.
Geteiltes Echo der Recyclingbranche

Ingbert Liebing, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU–Bundestagsfraktion:
„Die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks muss ihren Arbeitsentwurf dringend wieder einsammeln und entsorgen. Schon die Eckpunkte für das Wertstoffgesetz waren hinter den Erwartungen der Kommunen zurückgeblieben. Der jetzt vorgelegte Entwurf für ein Wertstoffgesetz stößt auf die einhellige Kritik der Kommunalen Spitzenverbände.
Wir wollen vor Ort eine echte Steuerungsmöglichkeit der Kommunen und eigentlich die Organisationshoheit. Ein im Eckpunktepapier noch vorgesehenes Durchgriffsrecht der Kommunen auf das im Auftrag der Systembetreiber vor Ort tätige Entsorgungsunternehmen ist ‚Rügerecht‘ geworden. Die bestehenden strukturellen Probleme bei der Sammlung von Verpackungsabfällen werden durch den Arbeitsentwurf nicht gelöst.
Ganz im Gegenteil: Mit der ‚Zentralen Stelle‘ als Stiftung der Hersteller und Systembetreiber wird ein neues zusätzliches bürokratisches Konstrukt geschaffen, das dann auch noch die Schiedsgerichtsbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern übernehmen soll. Komplizierter und aufwendiger konnte man sich das nicht ausdenken. Diese Selbstverwaltung der Hersteller soll die Selbstverwaltung der Bürger ersetzen.“

Peter Meiwald, Sprecher für Umweltpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion:
„Der Entwurf verkompliziert ein bereits aufgeblähtes, ineffizientes System noch weiter, und sorgt für ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit an der Schnittstelle zwischen Dualen Systemen und den Kommunen, die für den Restmüll zuständig sind. Reibungsverluste und Streitigkeiten zwischen Kommunen und privaten Entsorgern sind vorprogrammiert. Das Ministerium sorgt nicht für eine klare, kostengünstigere Organisation der Sammlung vor Ort, sondern produziert Arbeit für Gerichte.
Mülltrennung muss sich wieder lohnen und neu – aus einer Hand – organisiert werden. Dafür steht nach wie vor unser Grüner Vorschlag, der die Sammlung aller Tonnen in den Haushalten an die Kommunen zurückgibt. Damit kommt alle Verantwortung für den Hausmüll zurück in eine Hand – das schafft Klarheit und Transparenz. Außerdem liefert der Gesetzentwurf keine Lösungen für die immer größere Ressourcenverschwendung nicht nur im Verpackungsbereich, wo die Müllberge ungehindert weiter wachsen. Die Bundesregierung und die Große Koalition entziehen sich weiterhin der Verantwortung für den Abfall. Wirksame Vorgaben für den ökologischen Umgang werden nicht gemacht. Das Ministerium delegiert alle Entscheidungen an die Wirtschaft, anstatt selbst für mehr Umweltschutz zu sorgen.
Wir halten den Entwurf für einen Fehler. Anreize und Vorgaben zum Ressourcenschutz bei Design, Produktherstellung und Verwertung fehlen. Darum müsste es im so lange überfälligen Wertstoffgesetz gehen. Der Vorschlag des Umweltministeriums leistet das leider nicht. Er verschärft die bestehenden Probleme und macht die Müllentsorgung nicht ökologischer.“

Michael Thews, MdB, Berichterstatter für Abfallpolitik der SPD-Bundestagsfraktion:
„Dass es je zu einem Gesetz bzw. zu einen Arbeitsentwurf kommen würde, wurde von einigen Akteuren der Abfallwirtschaft angezweifelt, obwohl sich die Koalitionsfraktionen hierzu eindeutig bekannt haben. Deshalb ist es für den weitergehenden Prozess wichtig, dass nun ein ausformulierter Entwurf für ein Wertstoffgesetz vorliegt. Somit kann die schon seit Jahren laufende Diskussion endlich effektiver und konkreter werden.
Inhaltlich bin ich mit dem Entwurf allerdings bei weitem nicht in allen Punkten einverstanden. Die zugesicherte Stärkung der kommunalen Steuerungsmöglichkeiten sehe ich im Moment nicht. Die Rechte der Kommunen sind nicht konkret genug formuliert, teilweise zu stark beschränkt, insbesondere erscheinen sie mir in Teilbereichen nicht durchsetzungsstark ausgestaltet. Ohne eine echte Mitbestimmung der Kommunen an der Sammlungsgestaltung wird es die notwendige Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit kaum geben. Auch die ökologischen Aspekte des Entwurfes sind verbesserungsfähig. So ist zum Beispiel eine echte Lenkungswirkung der Lizenzgebühren nicht zu erkennen. Gerade die ist aber wichtig für eine wirksame Weiterentwicklung der Produktverantwortung.
Ich bin sicher, dass der vorliegende Arbeitsentwurf eine rege Diskussion in Gang bringen wird, an der sich alle Interessierten unbedingt beteiligen und Kritik sowie Verbesserungsvorschläge äußern sollten. Im Interesse von wirklicher Ressourceneffizienz, Klima- und Umweltschutz hoffe ich weiter auf ein ambitioniertes Wertstoffgesetz.“

Gunda Rachut, Geschäftsführerin der Projektgesellschaft Zentrale Wertstoffstelle (BHIM):
„Die Gründungsmitglieder der Projektgesellschaft Zentrale Wertstoffstelle (BHIM) bewerten den Entwurf des Bundesumweltministeriums für das Wertstoffgesetz als eine gelungene Umsetzung der Eckpunkte, auf die sich die Koalitionsfraktionen im Juni verständigt hatten. Dazu zählen neben der Erhöhung der ökologischen Anforderungen der Ausbau der Produktverantwortung, die Stärkung eines fairen Wettbewerbs sowie die Einrichtung einer starken Zentralen Stelle. Die im Arbeitsentwurf erkennbare Ausgestaltung der Zentralen Stelle deckt sich mit unseren Vorstellungen. So, wie die Konstruktion angedacht ist, kann das System, das im Wettbewerb ökologische und ökonomische Anforderungen zu erfüllen hat, endlich ohne Wettbewerbsverzerrungen funktionieren.
Erforderlich für die Arbeit der zukünftigen Stiftung ‚Zentrale Stelle‘ sind klare Definitionen und Regelungen zur Lizenzierung von Verpackungen und Waren. Das bislang erreichte hohe Maß an Effizienz kann damit noch deutlich erhöht werden. Auch die im Entwurf enthaltenen Ansätze zur Einbindung der Kommunen auf der Stufe der Wertstofferfassung stoßen bei den Gesellschaftern der Projektgesellschaft grundsätzlich auf Zustimmung. Nach einer vertieften Prüfung des Arbeitsentwurfs wird sich die Projektgesellschaft Zentrale Wertstoffstelle mit Vorschlägen in den Gesetzgebungsprozess einbringen.“

Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group:
„Das lange Warten hat sich gelohnt. Der Entwurf hat das Potenzial, den Recyclingstandort Deutschland entscheidend nach vorne zu bringen. Die Ausweitung der Produktverantwortung, ehrgeizige Recyclingziele und die Förderung recyclingfähiger Materialien sind wichtige Eckpfeiler, um wertvolle und gleichzeitig begrenzte Primärrohstoffe zu schonen. Auch die bessere Kontrolle durch eine unabhängige Zentrale Stelle ist für ein langfristig stabiles und faires System essentiell. Den dualen Systemen obliegt die wichtige Aufgabe, Anreize für die Verwendung von Materialien zu schaffen, die zu einem möglichst hohen Prozentsatz stofflich wiederverwertet werden können.
Im Entwurf wurden sowohl die Interessen der Privatwirtschaft als auch wichtige Forderungen der Kommunen berücksichtigt. Jetzt sollte es für alle Beteiligten oberste Priorität sein, die Chance, die uns dieses Gesetz bietet, zu nutzen und nicht das bereits Erreichte durch kleinliche Debatten wieder zunichte zu machen.“

Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer bvse:
„Es ist gut, dass ein Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz auf dem Tisch liegt. Wir wollen, dass das neue Wertstoffgesetz einen wichtigen Impuls für die Kreislaufwirtschaft gibt. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die ambitionierten neuen Recyclingquoten. Insofern sind wir einen guten Schritt vorangekommen. Der bvse setzt sich für einen fairen Marktzugang für die mittelständischen Unternehmen auf allen Wertschöpfungsebenen ein. Dabei muss auch sichergestellt werden, dass die etablierten Strukturen der gewerblichen Sammlungen durch das Wertstoffgesetz nicht in Frage gestellt werden. Hier ist nach Ansicht des bvse noch einiges an Prüfungs- und Detailarbeit zu leisten.
Es muss klar sein, dass alle Beteiligten die Grabenkämpfe einstellen und in einen konstruktiven Beratungsprozess einsteigen. Wir sehen durchaus auch noch relevante Kritikpunkte. Es muss jetzt gründlich und zielorientiert daran gearbeitet werden, ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. Wir wollen den Gesetzgebungsprozess aber noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abschließen.“

Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer BDSV:
„Der Arbeitsentwurf bestätigt unsere Einschätzung zu dem Gesetzesvorhaben, die wir schon vorher gewonnen hatten: Es ist überflüssig. Die Gesetzesregelungen sind vom Umfang und der Komplexität her ins Absurde gesteigert worden. Kommt die Verpackungsverordnung noch mit 16 Paragrafen aus, sind es im Arbeitsentwurf schon 36. Neu, aber durchweg problematisch, sind die Regelungen für Kunststoff- und Metallabfälle, die keine Verpackungen sind. Diese mögen zwar noch für private Haushaltungen nachvollziehbar sein. Durch die Beibehaltung der zu Privathaushalten ‘vergleichbaren Anfallstellen‘ werden jedoch auch Bestimmungen für einen Großteil gewerblicher Anfallstellen getroffen. Damit sind Konflikte geradezu vorprogrammiert.
Die Entsorgung gewerblicher Anfallstellen ist die Domäne der privaten Recyclingwirtschaft und soll sie bleiben. Die BDSV schlägt dazu vor, die die gewerblichen Anfallstellen betreffenden Regelungen auf jeden Fall aus dem Wertstoffgesetz herauszulösen und sie stattdessen in die künftige Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu integrieren. Ungeklärt bleibt, was mit den im Arbeitsentwurf genannten Abfällen aus Metall geschehen sollen, die mehr als 5 Kilogramm wiegen. Sie gehören sicher nicht in die kommunalen Restmülltonnen. Hier sollte der Gesetzgeber definitiv vorgeben, dass sie zu den Annahmestellen der privaten Metallrecyclingwirtschaft gebracht werden. Wir sollten die breite Kritik sowohl der kommunalen Interessenwahrer als auch der Entsorgerverbände und der Entsorgungsunternehmen zum Anlass nehmen, über die Sinnhaftigkeit eines Wertstoffgesetzes insgesamt nachzudenken. Auch ohne Wertstoffgesetz kann man durch wettbewerbliche Impulse, abseits von kommunalen Einflussmöglichkeiten und Zwangsmaßnahmen, das Recycling verbessern.“

Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der Interseroh Dienstleistung GmbH:
„Laut dem Entwurf müssen Hersteller, deren Produkte schwerer als fünf Kilogramm und besonders sperrig sind, weiterhin nichts für das Recycling bezahlen, bei weniger Materialverbrauch hingegen schon. Damit belohnt man jene Produzenten, die viele Ressourcen verbrauchen und deren Produkte irgendwann große Abfallmengen verursachen. Ressourcenschutz geht anders. Zudem könnte den Verbrauchern nicht vermittelt werden, dass Produkte die über fünf Kilogramm wiegen, nicht in die Wertstofftonne gehören. Eine solche Regelung schafft neue Probleme. Den Bürgern ist es nicht zumutbar, mit Zollstock und Kofferwage bewaffnet zur Mülltonne zu gehen, damit er sich auch rechtlich korrekt verhält.
Die im Arbeitsentwurf vorgesehen Vorschriften sind kurios und praxisfern. Der Gesetzentwurf weist leider zahlreiche Regelungslücken und unbestimmte Rechtsbegriffe auf. In dieser Form lehnen wir das Vorhaben ab, da die Vorschriften mehr Probleme verursachen als sie zur Verbesserung des Recyclings in Deutschland beitragen.“

Michael Wiener, CEO der Duales System Holding:
„Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine einheitliche Wertstoffsammlung ermöglicht mehr Recycling und erleichtert dem Bürger das Trennen. Höhere Recyclingziele sind schon lange überfällig – auch in diesem Punkt bringt uns der Entwurf weiter. Dieser richtungsweisende Entwurf darf jetzt nicht durch kleinliche Interessengegensätze zerredet werden. Die Kommunen erhalten deutlich mehr Einfluss auf das System, aber es bleibt bei der privatwirtschaftlichen Organisation. Das ist ein sinnvoller Kompromiss, bei dem alle gewinnen.
Insbesondere die Ausweitung der Produktverantwortung auf weitere Abfälle und die Erhöhung der Recyclingziele tragen zur Ressourcenschonung bei. Dadurch kommt es zu einer weiteren Entkoppelung des Wirtschaftswachstums vom Rohstoffverbrauch, da die Industrie mit weiteren Rohstoffen, gewonnen durch Recycling, beliefert werden kann. Damit steigern wir den Beitrag der Recyclingwirtschaft zum Klimaschutz noch einmal signifikant. Das sind aus unserer Sicht die Ziele, über die wir streiten sollten.“




