Recycling von Edel- und Sondermetallen
Wie lässt sich das Recyclingpotenzial an Edel- und Sondermetallen in Altgeräten besser ausschöpfen? Möglicherweise mit einer neuen Verordnung. Die hieße dann Edel- und Sondermetall-Rohstoffverordnung. Noch ist es nur eine Idee.
Spezielle Verordnung könnte Recyclinglücken schließen
Edel- und Sondermetalle wie Platin, Neodym oder Indium sind essenzielle Bestandteile vieler moderner Produkte. Doch wie sorgt man dafür, dass die Metalle auch recycelt werden? Das fragt sich auch das Umweltbundesamt. Abschließende Antworten hat die Behörde zwar noch nicht, aber eine Vorstellung hat sie sehr wohl.
Die Idee ist eine abfallrechtliche Edel- und Sondermetall-Rohstoffverordnung. „Diese Verordnung soll sich speziell auf Abfallströme richten, die bisher nicht spezifisch geregelt sind, und die nicht unter die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung fallen“, erklärt Jan Kosmol vom UBA-Fachgebiet Ressourcenschonung, Stoffkreisläufe, Mineral- und Metallindustrie. Dabei handele es sich beispielsweise um Industriemotoren, Windenergieanlagen oder auch Umweltkatalysatoren.
Die angedachte Verordnung soll die Lücke füllen, um auch die edel- und sondermetallhaltigen Abfallströme möglichst intelligent zu lenken und so ihr Recycling zu ermöglichen. „Eine derartige Verordnung könnte sich unter anderem um Anforderungen an die Getrennthaltung, Behandlung oder auch Informationsflüsse drehen“, sagt Kosmol.
Zwei Forschungsprojekte waren Ideengeber
„Hervorgegangen ist die Idee einer Edel- und Sondermetall-Rohstoffverordnung aus zwei Forschungsprojekten, die im Auftrag des UBA durchgeführt werden“, erläutert der Diplom-Ingenieur. Zum einen aus dem RePro-Projekt zur Weiterentwicklung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung unter Ressourcenaspekten am Beispiel von Elektro- und Elektronikgeräten, zum anderen aus dem ReStra-Projekt. Dieses widmet sich den Recyclingpotenzialen strategischer Metalle unter anderem aus Windenergieanlagen und diversen Katalysatoren. Beide Projekte sollen bis Ende 2015 abgeschlossen sein.
Die UBA-Idee zu dieser Verordnung ist momentan noch nicht viel mehr als das – eine Idee. Sie ist ein Denkansatz, wie Recyclingpotenziale von Edel- und Sondermetallen erschlossen werden könnten, wie Kosmol sagt. Unter anderem müsse auch geklärt werden, ob und wie sie abfallrechtlich umsetzbar sei.
Bislang gibt es nur vereinzelte Erkenntnisse über das Recyclingpotenzial von Technologie- und Edelmetallen. Untersuchungen des Öko-Instituts zu Seltene Erden-Magneten in Kleinmotoren der Unterhaltungselektronik, Sensoren im Fahrzeugbereich oder in Windkraftanlagen und Elektromotoren haben ergeben, dass diese Magnete etwa 30 Prozent Seltene Erden enthalten. Der Industrie gehen demnach jedes Jahr 35 bis 40 Tonnen Neodym-Eisen-Bor-Magnete (NdFeB-Magnete) verloren. Nach Berechnungen des Öko-Instituts werde es bis zum Jahr 2030 sogar rund 100 Tonnen Neodym-Magnete sein, die zwar zur Entsorgung anfallen, der Industrie aber nicht wieder zugeführt werden. Das Öko-Instut hatte deshalb im vergangenen Jahr empfohlen, „in unmittelbarer Zukunft“ ein Sammel- und Rücknahmesystem für Magnetschrotte aufzubauen.