Anschlussregelungen für Bioenergieanlagen
Das Wirtschaftsministerium plant eine Verordnungsermächtigung für die Ausschreibung von EEG-Vergütungen. Betroffen wären neue und bestehende Bioenergieanlagen. Die Bioenergie-Verbände begrüßen dies, fordern jedoch, diese Anschlussregelungen kurzfristig einzuführen.
EEG-Vergütungen: Verbände fordern rasche Umsetzung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht vor, in die kommende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) eine Verordnungsermächtigung aufzunehmen, die ermöglichen soll, die EEG-Vergütungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen auszuschreiben. Dies geht nach Angaben des Fachverbands Biogas aus einem bisher unveröffentlichten Eckpunktepapier hervor. Der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV) sowie der Fachverband Biogas (FvB) begrüßen dieses Vorhaben. Denn auf diese Weise würde sich zum ersten Mal die Möglichkeit eröffnen, bestehende Anlagen wirtschaftlich weiter zu betreiben, die aus ihrem 20-jährigen Vergütungszeitraum herausfallen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Obwohl der Vorschlag grundsätzlich positiv bewertet wird, zeigen sich die Verbände über den zeitlichen Horizont der Umsetzung besorgt. „Es ist sehr zu begrüßen, dass das BMWi die dringende Notwendigkeit von Anschlussregelungen für bestehende Bioenergieanlagen erkannt hat“, kommentiert Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Biogas, das Eckpunktepapier. „Doch mit einer Verordnungsermächtigung wird das Thema auf die lange Bank geschoben.“
Um die Stilllegung tausender Bioenergieanlagen zu verhindern, brauche die Branche jetzt eine Zukunftsperspektive. Anschlussregelungen müssten daher schon während der kommenden EEG-Novelle eingeführt werden, nicht erst mit einer Verordnung, die möglicherweise erst in den nächsten Jahren umgesetzt werde, so Costa Gomez.
Unterstützung vom Bundesrat
Zahlreiche Betreiber stehen derzeit vor der Entscheidung, ob sie ihre Anlagen für einen flexiblen Anlagenbetrieb auslegen, etwa durch die Anschaffung zusätzlicher Speicherkapazität oder Blockheizkraftwerke (BHKW). Die Anlagenbetreiber fordern daher Planungssicherheit für die Zeit nach Ablauf des 20-jährigen EEG-Vergütungszeitraums. Auch die Betreiber von Altholzkraftwerken hatten vor einigen Wochen mehr Planungssicherheit angemahnt.
Unterstützung haben die Bioenergie-Verbände nun auch auf Landesebene erhalten. In einer Entschließung, die der Bundesrat am vergangenen Freitag verabschiedet hat, fordern ein Bündnis der Bundesländer Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz eine Stärkung der Stromerzeugung aus Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, „wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen umgehend im EEG zu verankern“. Darüber hinaus soll die Bundesregierung „das beträchtliche Potenzial der Biomasseanlagen zur bedarfsgerechten Stromerzeugung“ erhalten und weiterentwickeln.
Gemeint sind damit die Möglichkeiten von Biomasse, einzuspringen, wenn das schwankende Stromangebot aus Wind- und Solaranlagen ausgeglichen werden muss – beispielsweise an grauen, windstillen Dezembertagen. „Die Biogasbranche ist bereit, weitere Verantwortung zu übernehmen und künftig verstärkt flexibel Strom zu liefern. Viele Betreiber von Biogasanlagen tun dies bereits. Wenn wir die Vorzüge von Biogas für die Energiewende künftig aber verstärkt nutzen wollen, benötigen wir dazu im EEG auch die passenden Rahmenbedingungen“, erklärt da Costa Gomez.