Neue Recyclingquoten
Am morgigen Mittwoch will die EU-Kommission den neuen Entwurf für das Kreislaufwirtschaftspaket vorstellen. Der neue Ansatz soll ganzheitlich sein, heißt es in dem Papier. Die Quoten zur Wiederverwertung und Recycling ähneln allerdings dem im Jahr 2014 zurückgezogenen Paket.
EU-Kommission stellt Kreislaufwirtschafts-Paket vor
Eine der ersten Amtshandlungen der neuen EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker war die Rücknahme des im Juli 2014 von der Kommission veröffentlichten Maßnahmenpakets zur Kreislaufwirtschaft. Die Begründung: Das Papier sei nicht ambitioniert genug. Am morgigen Mittwoch will die EU-Kommission nun den neuen Entwurf vorstellen.
Der Entwurf, der 320° vorliegt, sieht folgende Kernpunkte vor: Für Siedlungsabfälle soll ab dem Jahr 2020 eine Wiederverwendungs- und Recyclingquote von 60 Prozent gelten. Ab 2030 soll sich die Quote auf 65 Prozent erhöhen. Die Deponierung von Siedlungsabfällen soll bis 2030 auf maximal zehn Prozent reduziert werden. Diejenigen Länder, die im Jahr 2013 weniger als 20 Prozent ihrer Siedlungsabfälle recycelt haben, sollen für beide Maßnahmen fünf Jahre länger Zeit zur Umsetzung bekommen. Für Bau- und Abbruchabfälle strebt die EU-Kommission ab 2020 für die Wiederverwendung und das Recycling eine Quote von 70 Prozent an. Für Verpackungsabfälle soll eine Recyclingquote von 75 Prozent gelten.
Finanzielle Anreize zur Abfallvermeidung
Die Mitgliedstaaten werden ferner angehalten, finanzielle Anreize für die Abfallvermeidung zu schaffen; genannt werden mengengenaue Abrechnung der Müllgebühren, hohe Gebühren für die Deponierung sowie eine ausgebaute Produktverantwortung. Insbesondere bei den Lebensmittelabfällen fordert die EU-Kommission sowohl bei der Produktion als auch beim Verkauf und den Verbrauchern neue Maßnahmen.
Um den Handel mit recycelten Materialien zu verbessern, sollen außerdem die Vorgaben zum End-of-Waste-Status EU-weit harmonisiert werden. Daneben will die EU-Kommission neue Instrumente zum Reporting entwickeln. Damit soll die Einhaltung der Ziele besser evaluiert werden können. Auch die Definitionen der verschiedenen Abfallsorten sollen vereinheitlicht werden.
170.000 neue Jobs
Dem neuen Entwurf zufolge können durch die Umsetzung des neuen Kreislaufwirtschaftspakets zwischen 2015 und 2035 bis zu 600 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden werden. Darüber hinaus könnten bis 2035 bis zu 170.000 neue Jobs geschaffen werden, heißt es.
Die wesentliche Neuerung des Entwurfs im Vergleich zum im Juli 2014 veröffentlichten Kreislaufwirtschaftspaket liegt im Zeithorizont. Der zurückgezogene Richtlinientext hatte für Siedlungsabfälle ab dem Jahr 2030 eine Recycling-Quote von 70 Prozent vorgesehen. Für Verpackungen sollte die Quote sogar bei 80 liegen, mit Zwischenzielen von 60 Prozent bis 2020 und 70 Prozent bis 2025. Für Papier und Pappe sollte ab 2025 eine Recyclingquote von 90 Prozent gelten.
Die gleiche Quote war für Eisen, Aluminium und Glas geplant, allerdings erst ab 2030. Für Kunststoffe war ebenfalls ab 2030 eine Quote von 60 Prozent vorgesehen. Außerdem sah das Paket für alle recycelbaren Abfälle wie Kunststoffe, Metalle, Glas, Papier und biologisch abbaubare Abfälle innerhalb von zehn Jahren ein komplettes Deponierungsverbot vor. Fünf Jahre später soll dann das Verbot für alle recycelbaren Siedlungsabfälle gelten.




