Geplante Sektoruntersuchung
An kommunalen Ausschreibungen beteiligen sich oftmals nur wenige mittelständische Unternehmen. Der Grund liegt für den bvse auf der Hand: Schuld sind die Ausschreibungsbedingungen. Diese seien unfair und begünstigen große Konzerne.
bvse kritisiert einseitige Risikoverteilung bei kommunalen Ausschreibungen
Das Bundeskartellamt plant, eine sogenannte Sektoruntersuchung im Bereich der Hausmüllentsorgung einzuleiten. Die Behörde hat die Abfallwirtschaft unter Verdacht, Wettbewerb zu verhindern. Deshalb wollen die Wettbewerbshüter die Ausschreibungen der vergangenen Jahre überprüfen. Unter anderem will das Amt untersuchen, warum es bei den Entsorgungsdienstleistungen relativ selten zu Anbieterwechseln komme.
Im Vorfeld dieser Untersuchung hat sich nun der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) an das Kartellamt gewandt. In einem Brief an die Behörde nennt der Verband die „unfairen Ausschreibungsbedingungen von Kommunen“ als einen möglichen Grund, warum nur wenige Unternehmen sich an Ausschreibungen beteiligen.
Kritisiert wird von den bvse-Verbandsmitgliedern unter anderem der zu kurze Ausschreibungszeitraum von maximal drei Jahren. Daneben beklagen die Mitglieder die einseitige kommunale Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit zu alten Konditionen. Externe Kostensteigerungen würden dadurch nicht berücksichtigt.
Auch das zweistufige Ausschreibungsverfahren wird von den bvse-Mitgliedern als Hemmnis genannt. Bei diesem Verfahren würden in der ersten Stufe die Unternehmen aufgefordert, ein Mindestangebot abzugeben. In der zweiten Stufe würden die fünf besten Anbieter monatlich aufgefordert, ein Angebot zu machen. Das führe dazu, dass nur bei Aufstockung des ursprünglichen Mindestangebotes ein Zuschlag erfolge, so der bvse.
„Einseitige Risikoverteilung“
Kommunale Ausschreibungen verlangen zudem oftmals neueste Fahrzeugtechnik, modernste Ident-und Verwiegungssysteme und häufige Abfuhrrhythmen, führt der Verband an. Außerdem würden hohe Vertragsstrafen festgelegt. In ihrer Gesamtheit hätten diese Ausschreibungspraktiken eine „zum Teil extrem einseitige Risikoverteilung“ zu Lasten der Unternehmen zur Folge, so der bvse.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen könnten diese „oft unkalkulierbaren“ Risiken nicht eingehen und verzichteten dann auf eine Teilnahme an der Ausschreibung. Konzerngesellschaften hätten hingegen klare Vorteile und können so auch bessere Margen erzielen. Das Bundeskartellamt, fordert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, sollte deshalb im Rahmen der Sektorenuntersuchung auch diese Faktoren untersuchen.