Erfassung von Wertstoffen

Die Unterstützung der SPD für die dualen Systeme bröckelt. Wie die Grünen fordert nun auch die Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, die Organisationsverantwortung für die Erfassung von Verpackungen aus privaten Haushalten den Kommunen zu übertragen. Mehr noch: Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung soll Teil eines integrierten Ansatzes werden.

SPD in NRW fordert kommunale Verantwortung


In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen von SPD und Grünen die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, sich für einen neuen Entwurf des Wertstoffgesetzes stark zu machen. „Die Sammlung und Erfassung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen unterliegt der Daseinsvorsorge und gehört somit in die Zuständigkeit der Kommunen“, heißt es in dem Antrag.

Das parallele Sammelsystem bei den Haushalten habe sich seit der Einführung des Dualen Systems nicht bewährt, betonen die beiden Fraktionen. Aus diesem Grund sei eine klare und vollzugsfreundliche Trennung von Erfassung, Sammlung, Sortierung sowie Verwertung zwischen kommunalen und privaten Stellen zu regeln. „Es gilt daher, das bewährte Modell der kommunalen Kreislaufwirtschaft und der bestehenden Verantwortlichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Sammlung auch auf Verpackungsabfälle auszuweiten.“ Die Privatwirtschaft soll unterdessen auch weiterhin für die Sortierung und Verwertung des Abfalls zuständig sein. Auf diese Art und Weise sei ein fairer Wettbewerb gewährleistet.

Wie die Fraktionsvertreter von SPD und Grünen hervorheben, lehnten auch viele private Entsorgungsunternehmen eine Fortschreibung des bisherigen Systems der Verpackungsverordnung ab. Private Entsorger würden die Kooperation mit den Kommunen als Zukunftsstrategie sehen, die es im Wertstoffgesetz festzulegen gilt. Darüber hinaus würde die Übertragung der Sammelverantwortung auf die Kommunen auch einen Beitrag zur „guten Arbeit“ bedeuten. Denn die öffentlich-rechtlichen Unternehmen seien an die Tarife des öffentlichen Dienstes gebunden. Die Löhne fielen damit durchschnittlich höher aus, als bei den privaten Entsorgungsträgern im dualen System.

Integrierter Ansatz

Die beiden Fraktionen sprechen sich zugleich dafür aus, einen „integrierten Ansatz“ für das neue Wertstoffgesetz zu verfolgen. Ein solcher Ansatz sollte die Ressourceneffizienz und eine umfassende Ressourcenwirtschaft zum „politischen Leitgedanken bei Siedlungs- und Gewerbeabfällen“ machen. Nötig seien zukunftsweisende Regelungen und Lösungen mit ambitionierten Erfassungs- und Recyclingquoten.

Aus Sicht von SPD und Grüne ist der Referentenentwurf zur Novellierung der Gewerbeabfallverordnung „nur eine weitere Teillösung“. Anstelle der geplanten Novelle sollen die darin vorgesehenen Regelungen um Vorgaben für das Recycling von Abfällen aus Verpackungen ergänzt werden. Die Fraktionsvertreter fordern einen umfassenden integrierten Ansatz, mit dem eine Umsetzung der dritten Stufe der Abfallhierarchie vorgegeben wird und der Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke deutlich angehoben wird.

Zu ihrem integrierten Ansatz zählen die Fraktionen unter anderem auch die Einführung der Wertstofftonne, die Erhöhung der Recyclingquoten und die Erweiterung der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber mit dem Ziel, dass Lizenzentgelte gestaffelt nach ökologischen Kriterien mit dem Gesichtspunkt der Recyclingfähigkeit und Nachrangigkeit der thermischen Verwertung erhoben werden. Die dualen Systeme sollen abgeschafft werden.

Bundesratsinitiative geplant

Unterstützung bekommen die beiden Fraktionen aus Baden-Württemberg. Die von den Grünen geführte Landesregierung in Stuttgart strebt mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine Bundesratsentschließung an, um die „Diskussion über das Wertstoffgesetz anzukurbeln“, wie das baden-württembergische Umweltministerium mitteilt.

Die Bundesratsinitiative wird dabei einen Kabinettsbeschluss der Landesregierung von Ende Juni ergänzen. Damals legte sich die Landesregierung in Stuttgart auf Eckpunkte für das künftige Wertstoffgesetz fest, die jetzt im Bundesrat behandelt werden sollen. Die Kabinette von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben gleichlautende Beschlüsse gefasst.

Zentrale Forderung der drei Länder ist die Übertragung der Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen auf die Kommunen. Sortierung und Verwertung der Wertstoffe sollen dann in bundesweit rund 500 definierten Gebieten über eine neue zentrale Stelle ausgeschrieben und vergeben werden. Dieser Forderung haben sich die für Kreislaufwirtschaft zuständigen Grünen-Minister aus insgesamt sieben Bundesländern angeschlossen.

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