BDE zum Entwurf der Gewerbeabfallverordnung

Der BDE begrüßt den Entwurf zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung. Der Referentenentwurf sei eine Verbesserung. Der große Wurf sei der Entwurf aber noch immer nicht. Der Verband hält an seiner Forderung nach einer „echten Recyclingquote“ fest.

„Verordnung hat den richtigen Ansatz“


Der Entsorgerverband BDE hat den Referentenentwurf einer Gewerbeabfallverordnung begrüßt. „Der Entwurf bietet bei entsprechendem Vollzug die Chance für einen wesentlichen Schritt in Richtung Verbesserung des stofflichen Recyclings bei Gewerbeabfällen“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. Aus Sicht des Verbands ist der vorliegende Vorschlag der Novelle deutlich besser als der erste Entwurf. Der BDE hob positiv hervor, dass zum Beispiel die Dokumentationsanforderungen an den Abfallerzeuger nunmehr präzisiert seien. Kurth: „Hier darf es keinesfalls zu einer Verwässerung im Rahmen der weiteren Beratungen kommen.“

Aus Sicht des BDE bleibt es im Kern aber weiterhin eine „Verordnung für die Gemische“. „Die Verordnung hat den richtigen Ansatz. Aufgrund des Fokus auf die Gemische ist sie aber noch kein großer Wurf“, so Kurth. Die bisherigen Recyclingerfolge im gesamten Stoffstrom der Gewerbeabfälle würden nur bruchstückhaft von der Novelle erfasst. „Der gegenwärtige, große Beitrag von Industrie und Gewerbe für den Recyclingstandort Deutschland zur Wertstoffsicherung durch Getrennterfassung wird nicht abgebildet“, bedauert der BDE-Präsident.

In seiner Stellungnahme an das Bundesumweltministerium weist der BDE darauf hin, dass die maßgebliche Weichenstellung beim Abfallerzeuger erfolgt. „ Der Abfallerzeuger entscheidet über die Getrennthaltung“, betont Kurth. „Gutes Recycling beginnt eben an der Anfallstelle, nicht erst bei der Aufbereitungsanlage. Wir plädieren deshalb weiterhin für eine echte Recyclingquote, die zum einem die getrennt an der Anfallstelle erfassten und verwerteten Abfallfraktionen und zum anderen die vom Abfallerzeuger einer Vorbehandlungsanlage zugeführten Abfälle berücksichtigt.“

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