Novelle der Kommunalverfassung

Die niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird dadurch erleichtert. Kommunen können nun als überörtliche Anbieter auftreten.

Niedersachsen erleichtert wirtschaftliche Betätigung der Kommunen


Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf zur Novellie­rung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Er wird jetzt zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit dem Gesetz verfolgt die Landesregierung insbesondere drei Ziele: Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird erleichtert, das bürgerschaftli­che Engagement auf der kommunalen Ebene wird gefördert und die Arbeit der Gleichstel­lungsbeauftragten in den Kommunen wird verbessert und gestärkt.

Anders als bisher soll es den Kommunen zukünftig nur dann untersagt sein, ein wirt­schaftliches Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, wenn ein privater Dritter den da­mit verfolgten öffentlichen Zweck besser oder wirtschaftlicher erfüllen kann. Die in diesem Zusammenhang bestehende Drittschutzregel entfällt.

Außerdem wird neu geregelt, dass kommunale Unternehmen zukünftig in Marktbereichen, in denen sie sich starker privater Konkurrenz gegenübersehen, ebenfalls als überörtli­cher Anbieter ihrer Leistungen auftreten können. Diese Regelung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Kommune.

Für die Bereiche Telekommunikation, Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversorgung und Versorgung mit Breitbandtelekommunikation wird klargestellt, dass die Betätigungen grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen. Kommunen sollen auch erneuerbare Energien erzeugen oder gewinnen oder sich an derarti­gen Vorhaben beteiligen können, ohne dass eine Bindung an eigene oder örtliche Versor­gungszwecke vorliegt. Dadurch sollen die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Energie­wende unterstützt werden.

Mehr zum Thema
München erwägt Gelbe Tonne – Straubing votiert dagegen
Sekundärrohstoffe für Österreich: „Wir brauchen eine fairen Wettbewerb
IHK warnt vor Verpackungssteuer
Verbot der Verpackungsteuer sorgt für Frust in bayerischen Städten
Bayern verbietet Verpackungssteuer