Sperrmüllsammlung in Berlin
Die privaten Entsorgerverbände BDE und bvse sehen sich durch das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zur Sperrmüllsammlung bestätigt. Der Bürger könne nun wieder den besten Anbieter aussuchen. Auch zum Vorwurf der Rosinenpickerei nimmt der BDE Stellung.
„Gutes Signal für den Bürger“
Beim BDE trifft die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin auf Zustimmung. Das Gericht hatte gestern das Verbot der Berliner Umweltverwaltung gegen sechs private Entsorger aufgehoben, Sperrmüll aus privaten Haushalten zu sammeln. Damit reihe sich das Urteil ein in eine Liste von bundesweit gefällten Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Sperrmüllsammlung durch private Entsorger, so der BDE.
„Erst das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 hat den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, durch fadenscheinige Begründungen unliebsame private Konkurrenz mit dem Mittel der Untersagung aus dem Weg zu räumen“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. „Dass nun immer mehr Gerichte diesem Treiben Einhalt gebieten, ist ein gutes Signal für den Bürger, der sich künftig auf dem Markt wieder den Anbieter aussuchen kann, der ihm die beste Leistung zum besten Preis anbietet.“
Betroffen von der Untersagung waren etwa Entsorger, die für die Sperrmüllentsorgung beispielsweise Container bereitstellten. Diesen Markt komplett dem Wettbewerb zu entziehen und letztlich höhere Preise für den Verbraucher zu verursachen, könne nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers gelegen haben, so Kurth. Entscheidungen von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten wie in Schleswig-Holstein, Sachsen und jüngst in Berlin bestätigten diese Sichtweise.
Keine Rosinenpickerei
Völlig aus der Luft gegriffen sei der Vorwurf, die privaten Entsorger betrieben „Rosinenpickerei“ zu Lasten der Berliner Stadtreinigung. Denn einerseits habe das Gericht festgestellt, dass bei einem jährlichen Volumen von etwa 52 800 t Sperrmüll in Berlin insgesamt lediglich etwa 8 Prozent der Abfallmenge durch Private gesammelt würden und schon allein deshalb nicht von einer Gefährdung der Funktionsfähigkeit des kommunalen Entsorgers auszugehen sei.
Andererseits gehe diese Behauptung völlig an der Realität vorbei. „Wer eine attraktive Dienstleistung zu realistischen Preisen und mit gutem Service anbietet, muss sich um die Beauftragung durch die Kunden, ihren Sperrmüll zu entsorgen, auch keine Gedanken machen. Wir hoffen, dass auch kommunale Entsorger bereit sind, sich diesem Wettbewerb um den Kunden zu stellen und nicht auf wettbewerbsfeindliche Monopole zu setzen“, so Kurth weiter.
Zustimmung auch vom bvse
Auch der bvse begrüßt die Aufhebung des Verbots. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, gewerbliche Sammlungen auch für Sperrmüll zuzulassen, setzt das richtige Signal“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
„Gewerbliche Sammlungen sind ein wichtiger quantitativer und qualitativer Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Sie sind nicht nur erlaubt, sondern müssten auch von allen Beteiligten erwünscht sein“, betonte Rehbock. Dass gewerbliche Sammlungen immer wieder durch Kommunen unter Beschuss geraten, sei der Versuch kommunale Monopole zu schaffen und die privaten Fachbetriebe aus dem Markt zu drängen.
Nach wie vor werde mit Hilfe des Ordnungsrechts „Markt gemacht“. „Die Politik ist gefordert diese Entwicklung zu stoppen, denn die gewünschte Kreislaufwirtschaft ist nur mit der privaten Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche zu realisieren und nicht gegen sie“, so Rehbock.




