Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen will sich die Ausstellung von Begleitscheinen für Abfalltransporte bezahlen lassen. Für die Entsorgungsbranche kommt dies überraschend. Sie kritisiert die mangelnde Kommunikation und mahnt rechtliche Unklarheiten an.

Abfalltransporte: Branche wehrt sich gegen Kosten für Begleitscheine


5 Euro beziehungsweise 2,50 Euro soll die Entgegennahme und Bearbeitung eines Begleitscheins in Nordrhein-Westfalen (NRW) ab Januar dieses Jahres kosten. Darüber informierte das Landesumweltministerium die betroffenen Verbände Ende vergangenen Jahres. 5 Euro pro Begleitschein werden fällig, wenn die Entsorgung der Abfälle in NRW stattfinden wird, der günstigere Tarif von 2,50 Euro muss gezahlt werden, wenn die Entsorgung außerhalb des Bundeslands stattfindet.

Die Recycling- und Entsorgungsverbände ASA/BGS, BDE, bvse, InweeD, VKU und die AG MVA’en NRW  trifft die Maßnahme nach eigenen Angaben „völlig unvorbereitet“. In einem gemeinsamen Schreiben an das Ministerium betonten die Interessensvertreter, dass die Entscheidung ohne jegliche Beteiligung der Verbände getroffen wurde und für die Entsorgungsbranche mit „erheblichem Aufwand und für die Abfallerzeuger mit erheblichen Kosten“ verbunden sei.

Nicht nur die Kosten, sondern auch den Zeitplan kritisieren die Verbände. Zwar hatte das Ministerium in dem Schreiben angekündigt, dass die Gebühren erst dann erhoben werden, wenn die technischen Voraussetzungen für eine automatische Erstellung von Gebührenbescheiden geschaffen seien. Dies sei derzeit noch nicht der Fall. Doch sobald diese vorlägen, würde das System in Gang gesetzt – dann werde auch rückwirkend abgerechnet und zwar ab Anfang dieses Jahres. Die Verbände beklagen, dass es für die Betroffenen keine Möglichkeit gebe, die Kunden auf die zusätzliche Gebühr rechtzeitig hinzuweisen, beziehungsweise die Entgelt- und Gebührensatzungen rückwirkend zu ändern.

Drohende rechtliche Auseinandersetzungen

Unklar ist für die Verbände auch, wer für die Gebühr letztendlich aufkommen soll –  der Entsorger, der Sammler oder der Erzeuger? Das Ministerium bittet die Entsorger als Gebührenschuldner zur Kasse. Die Verbände sind der Meinung, dass die Abfallerzeuger letzendlich die Kosten tragen sollen. Die Weiterbelastung des Betrags sei aber mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und führe zu mehreren „gebühren- und steuerrechtlichen Fragen“.

Die Verbände schlagen daher vor, die offenbar unvermeidliche Einführung der Gebühr um ein halbes Jahr nach hinten zu verschieben und vor allem die beteiligten Kreise in die Ausgestaltung miteinzubeziehen. Andernfalls befürchten sie rechtliche Auseinandersetzungen.

© 320°/ek | 19.01.2016
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