Streit um EEG-Umlage
Ein juristisches Gutachten hält das EEG für nicht vereinbar mit der Verfassung und dem Europarecht. Vor allem die EEG-Umlage steht in der Kritik. Sie sei eigentlich eine Steuer.
Rechtsgutachten: EEG ist verfassungswidrig
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt gegen die deutsche Verfassung und gegen Europarecht. Zu diesem Urteil gelangt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Energie- und Wettbewerbsrecht an der Humboldt-Universität (HU) Berlin, in einem Gutachten für den Stromdiscounter Care Energy.
Im Zentrum des Gutachtens steht die Rechtmäßigkeit der EEG-Umlage. Dabei geht es um drei zentrale Argumente:
- Nach Ansicht von Schwintowski handelt es sich bei der EEG-Umlage nicht um eine gesetzliche Preisregelung. Denn die EEG-Umlage reguliere nicht den Preis auf einem der Energiemärkte. Sie sei vielmehr der Jahresdurchschnitt der zusätzlichen Kosten, die für die Bereitstellung Erneuerbarer Energien pro kWh anfallen. Wäre die EEG-Umlage tatsächlich eine Preisfestsetzung für Strom, so wäre diese Preisfestsetzung europarechtswidrig, denn seit der Marktöffnung im Jahre 1998 ist der Wettbewerb um den Strompreis in Europa ausdrücklich frei.
- Vom Wesen her sei die EEG-Umlage eigentlich eine Steuer. Denn anders als bei einer typischen Preis- und Mengenregulierung schaffe die EEG-Umlage überhaupt erst Angebot und Nachfrage, die es ohne den gesetzgeberischen Eingriff nicht gäbe. Der Gesetzgeber gibt also die Art der Produkte (Grün-Strom) und die darauf bezogene Nachfragepflicht gesetzlich vor. Das sei aber keine Preisregelung, sondern staatlich initiierter Mittelfluss, der den Markt für Grünstromanlagen entstehen lässt und ihn durch die Allgemeinheit gegenfinanziert. Das einzig zulässige Finanzierungsinstrument für einen solchen staatlich gelenkten Mittelfluss sei eine Steuer. Eine Steuer jedoch dürfe von Unternehmen nicht eingezogen werden.
- Europarechtlich betrachtet hätten auch Erzeuger grünen Stroms aus anderen Mitgliedstaaten Anspruch auf die EEG-Umlage. Dies sei eine unmittelbare Folge aus der Anwendung des Artikels zur Warenverkehrsfreiheit. Doch in der Praxis würde das EEG europäische Stromerzeuger diskriminieren. Diese müssten die Umlage zwar zahlen, dürften aber für die Ökostromproduktion nicht kassieren.
Ergo solle das Bundesverfassungsgericht das gesamte EEG-System für unvereinbar oder nichtig erklären, meint der Professor für Wirtschaftsrecht. Ob es jedoch tatsächlich soweit kommen wird, ist fraglich. Zuletzte wurde im Sommer 2014 bestätigt, dass das EEG verfassungskonform ist. Damals hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Klage eines Textilunternehmens abgewiesen. der die EEG-Umlage für verfassungswidrig hielt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des OLG bestätigt.