Erhebung des Energieverbrauchs
Bei einem Energie-Audit werden Energieeinsatz und -verbrauch eines Unternehmens genau unter die Lupe genommen. Das klingt vor allem nach viel Aufwand. Aber: Wer sich der Prozedur unterzieht, kann auch viel Geld sparen.
Steuern sparen mit Energie-Audits
Seit 5. Dezember vergangenen Jahres müssen große Unternehmen sogenannte Energie-Audits durchführen. Dabei werden der Energieeinsatz und der Energieverbrauch untersucht. Alle vier Jahre muss die Prüfung wiederholt werden. Wer nicht daran teilnimmt, riskiert eine Strafe bis zu 50.000 Euro.
Von der Zwangsmaßnahme befreit sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dennoch rät der Kölner Rechtsanwalt Markus W. Pauly auch kleineren Firmen, ihren Verbrauch freiwillig zu analysieren. „Erfahrungsgemäß lassen sich viele Unternehmen die existierenden Einsparmöglichkeiten schlichtweg aus Unkenntnis entgehen“, erklärt der Anwalt.
Profitieren können hiervon auch Unternehmen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Denn laut Pauly können auch sie eine Steuerentlastung in Anspruch nehmen, wenn sie ein Energie- oder Umweltmanagement-System bzw. bei KMU auch lediglich ein Energie-Audit durchführen lassen. Voraussetzung ist ein Mindestjahresverbrauch an Strom in Höhe von 1 GW. Dieser so genannte „Spitzensteuerausgleich“ kann zu Einsparungen von mehreren 1.000 Euro, bei Unternehmen mit höherem Stromverbrauch sogar mehreren 10.000 Euro jährlich führen, erläutert Pauly.
Darüber hinaus können Unternehmen auch die sogenannte „besonderen Ausgleichsregelung“ nach Paragraf 64 EEG 2014 in Anspruch nehmen. Nach dieser Vorschrift können stromkostenintensive Unternehmen eine Erstattung der in den Stromkosten enthaltenen EEG-Umlage beantragen. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls ein Mindestverbrauch an selbstverbrauchtem Strom von 1 GW an einer Abnahmestelle. Ab einem Verbrauch von 5 GW ist die Einrichtung eines Energie- oder Umwelt-Management-Systems zwingend – ein Energie-Audit reicht hierfür nicht mehr. Da die EEG-Umlage zurzeit mit 6,345 Cent pro Kilowattstunde zu Buche schlägt, sei die Inanspruchnahme der Ausgleichsregelung bei entsprechend hohem Stromverbrauch für viele Unternehmen sehr lukrativ, betont Pauly.
Audit versus Managementsystem
Wie Pauly weiter erklärt, gehe es bei Energie-Audits lediglich um die Analyse des Ist-Zustands. Etwaige Verbesserungen sind freiwillig. Bei einem Energie-Management-System nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagement-System gemäß EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 gehe es hingegen um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess mit Blick auf Energieeinsparungen und Effizienzpotenziale. Solche Systeme erfordern eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle. Wird der kontinuierliche Verbesserungsprozess nicht verfolgt, droht der Verlust der Zertifizierung.
Analysiert werden in beiden Verfahren die Energieverbrauchsdaten sowie Lastprofile einschließlich einer eingehenden Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden, Anlagen, Betriebsabläufen und des Transports, erläutert der Rechtsanwalt. Als Ergebnis der Analyse erhalte das Unternehmen Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz mit entsprechenden Umsetzungsplänen. Dies beinhalte auch Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen, geeignete Wirtschaftlichkeitsanalysen sowie Vorschläge für konkrete Mess- und –Nachweisverfahren für eine Abschätzung der Einsparung nach der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Eine Liste möglicher Energieauditoren führt das BAFA.








