Bioenergie

Frankreich entwickelt sich zum Hoffnungsträger für die Bioenergie-Branche. Erst vor kurzem hat die Regierung ein neues Förderprogramm aufgelegt. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 8. August.

Frankreich: Zusätzliche Förderung von Biogasanlagen


Während die Biogasbranche in Deutschland daran zweifelt, ob sich mit der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Marktsituation wieder bessert, sieht die Lage in Frankreich etwas freundlicher aus. Das liegt unter anderem an den erhöhten Einspeisevergütungen, die bereits 2011 eingeführt wurden. Von diesen profitieren in Frankreich vor allem landwirtschaftliche Biogasanlagen. Aber auch die Vergärung von Bioabfällen und Abfällen aus der Agroindustrie wird stark gefördert.

Diese Linie wurde durch die Verabschiedung des französischen Energiewendegesetzes Ende Juli 2015 weiter bekräftigt. Die französische Regierung plant demnach, bis 2020 landesweit 1.500 neue Biogasanlagen errichten zu lassen. Erste Schritte sind bereits erfolgt. Im vergangenen Dezember unterzeichneten die Regierung und die Europäische Investitionsbank (EIB) eine Vereinbarung von 112 Millionen Euro zur Entwicklung vier großer Biomasse-Kraftwerke mit einer Kapazität von 20MWe bis 60MWe.

Nun hat die Regierung die grundsätzliche Pro-Bioenergie-Stimmung nochmal befeuert: Am 8. Februar gab das Energieministerium bekannt, kleine und mittlere Holzbiomasseanlagen sowie Biogasanlagen über einen Zeitraum von drei Jahren zu unterstützen. Es sollen besonders „beispielhafte Projekte“ im Hinblick auf die Luftqualität, die Rückgewinnung von Abwärme und die Kosten-Nutzenbilanz gefördert werden. Auch die Nutzung lokaler Rohstoffe wird gefördert.

statistic_id251208_biogas---anzahl-der-anlagen-nach-laendern-europas-2013Die Ausschreibung ist offen für Holzenergieanlagen mit weniger als 25 Megawatt und Biogasanlagen unter 5 Megawatt. Das Programm soll das bereits bestehende Fördersystem ergänzen, bei dem Bioenergieanlagen eine Einspeisevergütung erhalten. Insgesamt soll eine Gesamtkapazität von 50 Megawatt Biomasseanlagen und 10 Megawatt zur anaeroben Vergärung gefördert werden. 10 Megawatt davon sind reserviert für Biomasse-Projekte unter drei Megawatt.

Gefördert werden nur solche Holzbiomassekraftwerke, die Kraft-Wärme-Kopplung verwenden und  deren Energieeffizienz mindestens 75 Prozent beträgt. Das von diesen Anlagen genutzte Holz muss aus zertifizierter, nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Bei den Biogasprojekten verlangen die Richtlinien die Vermeidung von Nutzungskonflikten mit landwirtschaftlichen Flächen. Besondere Beachtung sollen Projekte finden, die aus der Perspektive der Kreislaufwirtschaft interessant sind, wie etwa die Verwendung von Gülle. Interessenten haben bis zum 8. August Zeit, sich zu bewerben. Die Begünstigten werden Ende des Jahres bekannt gegeben.

 

320°/db
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