Überarbeitung des Arbeitsentwurfes
Das Ringen um das Wertstoffgesetz geht weiter. Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat angekündigt, den Arbeitsentwurf an einzelnen Stellen zu überarbeiten. Noch vor der Sommerpause will das Ministerium einen Referentenentwurf vorlegen.
Wertstoffgesetz: BMUB will Kommunen entgegenkommen
Das Bundesumweltministerium ist bei der Ausgestaltung des geplanten Wertstoffgesetzes zu weiteren Zugeständnissen an die Kommunen bereit. Allerdings lehnt das Ministerium die vom Bundesrat geforderte Organisationsverantwortung der Kommunen für die Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten und die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung durch die Zentrale Stelle ab. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums an den Umweltausschuss des Bundestags hervor.
Das BMUB begründet seine ablehnende Haltung damit, dass die vorgesehene Verstaatlichung der Verpackungsentsorgung und die Verlagerung sämtlicher Aufgaben der dualen Systeme auf die Zentrale Stelle erhebliche Bürokratiekosten verursachen würden. Außerdem habe das Ministerium weiterhin erhebliche europarechtliche Bedenken gegen eine solche Konzeption.
Die Grundlage für einen Gesetzentwurf ist aus Sicht der BMUB deshalb weiterhin das Eckpunktepapier der Koalitionsfraktionen. Allerdings ist das Ministerium zu weiteren Zugeständnissen an die Kommunen bereit. Wie das BMUB in dem Schreiben nochmals betont, sollen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger weitgehende Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten erhalten, mit denen sie die Wertstoffsammlung vor Ort entsprechend ihrer Bedürfnisse ausgestalten können. In den Gesprächen, die das BMUB mit allen Beteiligten geführt hat, habe sich jedoch ergeben, dass „die rechtlichen Hürden für die Ausübung der Gestaltungsrechte teilweise als zu hoch angesehen werden“. Das BMUB überarbeite deshalb die relevanten Abschnitte des Arbeitsentwurfs dahingehend, dass „die Kommunen von den dualen Systemen ohne weitere Rechtfertigungsgründe zumindest den Sammelstandard verlangen können, den sie ihren Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der kommunalen Restmüllsammlung zukommen lassen“.
Zudem werde der überarbeitete Entwurf eine stärkere Stellung der öffentlichen Hand in der Zentralen Stelle sicherstellen. Geplant sei außerdem ein „faires Ausschreibungsverfahren der Sammelleistungen durch duale Systeme, das ganz weitgehend dem öffentlichen Vergabeverfahren entspricht“. Diese Punkte sollen sodann in den Referentenentwurf einfließen, den das BMUB spätestens vor der Sommerpause veröffentlichen will.
HDE: „Wichtiges Signal“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt diese Haltung. „Das klare Bekenntnis des Bundesumweltministeriums in diese Richtung in einem Bericht an den Umweltausschuss im Bundestag ist ein wichtiges Signal“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. „Wir wollen in Zukunft nicht nur Verantwortung für die hochwertige Entsorgung von Verpackungen, sondern auch für sogenannte stoffgleiche Waren übernehmen“, so Falk weiter.
Auch aus Sicht des HDE sollten die Kommunen als erster Ansprechpartner der Bürger weitgehende Mitbestimmungsmöglichkeiten erhalten. Wie der Verband betont, treibe der HDE gemeinsam mit Partnern aus der Industrie den Aufbau einer beliehenen Zentralen Stelle voran, die im Rahmen dieses Gesetzes weitgehende Kontrollbefugnisse erhalten und damit für einen ordnungsgemäßen Wettbewerb sorgen soll. Die hierfür zur Verfügung gestellten Projektmittel seien in den vergangenen Wochen deshalb nochmals verdoppelt worden, auf nunmehr 2,4 Millionen Euro.