Beratung im Bundesrat
Einigen Umweltpolitikern gehen die Vorschläge für ein Kreislaufwirtschaftspaket nicht weit genug - sie verlangten eine Nachbesserung. Doch am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Forderung nach ambitionierteren Quoten abgelehnt. Dafür soll das Deponieverbot strenger werden.
Kreislaufwirtschafts-Paket: Bundesrat lehnt höhere Quoten ab
Der Bundesrat hat die Forderung abgelehnt, bei der Novellierung der europäischen Abfallgesetzgebung teilweise höhere Verwertungsziele festzulegen. Bei der heutigen Abstimmung im Plenum erteilten die Politiker dem Vorschlag des Umweltausschusses nach höheren Quoten für Siedlungs- und Verpackungsabfälle eine Absage. Den meisten anderen Punkten stimmte das Plenum hingegen zu.
Die europäische Abfallgesetzgebung stand auf der Agenda, weil im Rahmen des geplanten Kreislaufwirtschaftspakets der EU-Kommission insgesamt sechs Richtlinien überarbeitet werden müssten: Die Richtlinien für Altfahrzeuge, für Batterien und Akkumulatoren, für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, für Abfalldeponien, für Abfälle und für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Kommission hatte deshalb vorab ihre Vorschläge für ein neues Kreislaufwirtschaftspaket an die Parlamente der EU-Mitgliedsländer geschickt und um Stellungnahme gebeten.
Diese liegt nun vor. Nachdem mehrere Ausschüsse Empfehlungen zu den Gesetzestexten abgegeben hatten, haben die Bundesratsmitglieder folgende Beschlüsse getroffen:
Richtlinien für Altfahrzeuge, für Batterien und Akkumulatoren, für Elektro- und Elektronik-Altgeräte:
- Der Bundesrat fordert, dass durch die Änderungen der Richtlinie keine weitere Bürokratie entsteht.
- Außerdem soll das bisher geltende Berichtsintervall von drei Jahren bestehen bleiben. Im Entwurf ist ein Jahr vorgesehen.
Deponierichtlinie:
- Die Bundesregierung soll ein Verbot der Deponierung von gemischten Abfällen durchsetzen.
- Die Frist für die Deponierung von biologisch abbaubaren Siedungsabfällen soll nicht bis 2030 gelten, sondern verkürzt werden.
- Auch die eingeräumten 10 Prozent für die Deponierung von Siedlungsabfällen seien nicht ambitioniert genug.
- Der Qualitätskontrollbericht über die Durchführung der Deponierichtlinie soll weiterhin nur alle drei Jahre übermittelt werden. Der Entwurf sieht eine jährliche Pflicht vor.
Abfallrahmenrichtlinie:
- Die Pflicht zur Getrennthaltung von Bioabfällen soll ohne Einschränkungen festgesetzt werden. Im Vorschlag steht der Zwang unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit.
- Es soll keine zusätzliche Bürokratie für Verwaltung und Wirtschaft in Deutschland entstehen.
- Die Regelungen zur Erreichung der Ressourceneffizienz sind dem Bundesrat zu ungenau. Außerdem fordert er klare Signale für eine konsequente Umsetzung der Abfallhierarchie.
- Begriffe wie „Bioabfälle“, „Altöl“, „Bauabfälle“ und „stoffliche Verwertung“ müssen genauer definiert und abgegrenzt werden.
- Bezüglich der erweiterten Herstellerverantwortung wird angemahnt, dass lediglich „maßvoll“ in den Markt eingegriffen wird. Die finanziellen Verpflichtungen dürfen dabei nicht zu hoch sein.
- Die Kommission soll weiterhin verpflichtet sein, Berichte mit Vorschlägen zur Abfallvermeidung zu erstellen. Der Entwurf sieht diese Pflicht nicht mehr vor.
- Das im Kreislaufpaket 2014 noch vorgesehene Reduktionsziel von Lebensmittelabfällen soll wieder in das Paket aufgenommen werden.
Verpackungsrichtlinie:
- Die Kennzeichnung von Einweg- oder Mehrwegverpackungen soll rechtssicher ermöglicht werden.
- Auch hier soll das Berichtsintervall nicht wie geplant auf ein Jahr verkürzt, sondern die drei Jahre beibehalten werden.
Die Beschlüsse des Bundesrats werden nun an die Regierung weitergeleitet. Da die Empfehlungen jedoch nicht bindend sind, muss die Regierung sie nicht zwingend auch nach Brüssel weiterreichen.




