Entwurf zur Neufassung des EEG

Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute einen Entwurf für die Neufassung des EEG vorgelegt. Die Reaktion der Bioenergiebranche fällt verhalten aus. Sie befürchtet eine neue Unsicherheit.

Bioenergiebranche warnt vor „rechtlichem Vakuum“


Am heutigen Dienstag ist ein erster Entwurf zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekannt geworden. Der Entwurf enthält eine Verordnungsermächtigung, die es dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) BMWi ermöglicht, die Vergütungsbedingungen für Bioenergieanlagen durch die Einführung eines Ausschreibungsmodells neu zu regeln. Gleichzeitig wird festgehalten, dass nicht nur die Vergütungsbedingungen für Neuanlagen überarbeitet werden sollen. Vielmehr wird beabsichtigt, dass sich auch bestehende Anlagen um eine erneute Vergütung bewerben können.

Nach Auffassung der Bioenergieverbände und des Deutschen Bauernverbands (DBV) weisen die Vorschläge des BMWi grundsätzlich in die richtige Richtung, gehen aber nicht weit genug. „Eine Verordnungsermächtigung, mit der das Ministerium nach Belieben eine Entscheidung entweder treffen oder auch auf die lange Bank schieben könnte, schafft neue Unsicherheit in der Bioenergiebranche“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Fachverband Biogas (FvB), Claudius da Costa Gomez. „Tausenden Anlagenbetreibern, die umweltfreundlich Strom und Wärme produzieren, droht damit ein rechtliches Vakuum.“

Die Verbände kritisieren, dass mit den vorgesehenen Regelungen langfristig immer weniger Bioenergie-Leistung zur Verfügung stehen wird. Denn mit der Orientierung des Ausbaupfades von 100 MW pro Jahr an der Bruttoleistung fände de facto ein Schrumpfungsprozess statt. Die Verbände fordern daher, dass im Gesetz durch Ausschreibungen ein moderater Zubau an Anlagen durch einen Netto-Ausbaupfad ermöglicht wird. Für sehr kleine Anlagen und Anlagen mit besonderem ökologischen Mehrwert sollte es Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht geben.

„Um die Stilllegung nicht nur tausender landwirtschaftlicher Bioenergieanlagen, sondern auch einer signifikanten Anzahl von Biomasseheizkraftwerken zu verhindern, braucht die Branche jetzt eine Zukunftsperspektive“, mahnt Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des FVH. „Es gibt keinen Grund, die Spielregeln für die Ausschreibungen nicht schon im Gesetz zu verankern. Dafür haben wir konkrete Vorschläge gemacht.“

Neu- und Bestandsanlagen müssen laut Scholl eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Betrieb erhalten. Die Vergütungssätze müssten dementsprechend angepasst werden. Zudem soll der Weiterbetrieb von Bestandsanlagen nicht auf den Ausbaukorridor im EEG angerechnet werden, so Scholl.

Der Fachverband Biogas fordert den Gesetzgeber zudem auf, für einen fairen Wettbewerb zwischen kleinen und großen Anlagen sowie  zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Einsatzstoffen zu sorgen. Positiv wertet der Verband unter anderem, dass eine Sondervergütungsklasse für Anlagen zur Vergärung von Bioabfällen sowie für Güllekleinanlagen beibehalten werden soll.

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