Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die Biomassebranche fürchtet die Novelle des EEG. Denn sollte der aktuelle Entwurf wie geplant umgesetzt werden, dürfte die Stromerzeugung aus Biomasse stark zurückgehen. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung hervor.
Ausschreibungen führen zu drastischem Rückbau bei Biomasse-Anlagen
Das Deutsche Biomassezentrum (DBFZ) rechnet mit einem drastischen Rückgang des Ausbaus von Biomasseanlagen, sollte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach dem aktuell diskutierten Entwurf novelliert werden. Hintergrund sind die geplanten Ausschreibungen im Bereich der Bioenergie unter Einbeziehung von Bestandsanlagen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) prüft seit Mitte 2015, ob solche Ausschreibungen sinnvoll sein können. Geplant sind im aktuellen Entwurf Ausschreibungen nur für Bestandsanlagen, nicht für neue Anlagen. Für Bestandsanlagen wird die Förderung ab 2020 schrittweise auslaufen. Ausschreibungen für eine Anschlussförderung könnten bewirken, dass die kostengünstigsten und effizientesten Bestandsanlagen weiterbetrieben sowie flexibilisiert und modernisiert werden, so das Argument des BMWi. Eine Ausschreibung allein für neue Anlagen sei wegen der begrenzten Potenziale und der Kostenstruktur nicht sinnvoll, heißt es in einem Eckpunktepapier des BMWi.
Das DBFZ argumentiert jedoch, dass aufgrund der Kostenstrukturen im Bereich der Bioenergie davon auszugehen ist, dass Biomasseanlagen nicht ausschließlich mit dem an der Börse zu erlösenden Strompreis arbeiten können. Daher seien die Anlagen auf eine Anschlussförderung angewiesen, heißt es in einem Hintergrundpapier. Ohne eine Anschlussregelung sei die Stilllegung des überwiegenden Teils der Anlagen zu befürchten.
„Nicht den Anschluss verlieren“
Käme es nicht zu einer Anschlussförderung, stünden von den derzeit installierten 6.600 MWel im Jahr 2025 ca. 5.100 MWel und im Jahr 2030 ca. 2.300 MWel zur Disposition, heißt es in dem Papier. Im Jahr 2034 würden die letzten Bestandsanlagen aus der EEG-Förderung ausscheiden.
Mit einer Anschlussförderung, einem Ausbaupfad von 100MWel pro Jahr und zehn Jahren Förderdauer hingegen würde die Leistung rund 5.600 MW el im Jahr 2025 und 3.300 MW el in 2035 betragen. Ab 2035 würde sich der Anlagenbestand bei etwas über 1.000 MWel einpendeln, abhängig von der Anzahl der Neuanlagen mit 20-jähriger Förderdauer und Bestandsanlagen mit erneuter 10-jähriger Förderdauer. Die Stromerzeugung würde von 38,36 TWh im Jahr 2014 auf rund 8,7 TWh im Jahr 2035 sinken.
„Mit Blick auf die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien und die schwierige Umsetzung der Energiewende verfügt Deutschland bereits über eine hohe Akzeptanz im internationalen Kontext“, sagt Michael Nelles, wissenschaftlicher Geschäftsführer des DBFZ. „Für eine erfolgreiche Bewältigung des Transformationsprozesses der Energieversorgung hin zu den Erneuerbaren ist es jedoch notwendig, nicht den Anschluss zu verlieren und die technische Weiterentwicklung der Bestandsanlagen konsequent weiter voranzutreiben und zukunftssicher zu machen. Stabile politische Rahmenbedingungen und ein Bekenntnis zur Bioenergie sind hierfür unerlässlich.“