Schwierige Kompromissfindung

Sachdiskussion statt Schlagworte: BMUB-Vertreter Thomas Rummler spricht sich für eine verbale Abrüstung im Streit um das Wertstoffgesetz aus. Eine Sachdiskussion sollte möglich sein, meint er, zumal der überarbeitete Arbeitsentwurf einer Organisationsverantwortung der Kommunen sehr nahe komme.

Wertstoffgesetz: Rummler wirbt für sachliche Diskussion


Die Diskussion um das geplante Wertstoffgesetz verliert deutlich an Unterhaltungswert. Auch bei den Beteiligten ist eine ungewisse Unlust spürbar – das ist am vergangenen Montag auch Thomas Rummler anzumerken. Als er vor einem halben Jahr von den Veranstaltern der Berliner Recycling- und Rohstoffkonferenz angefragt wurde, zum Wertstoffgesetz zu sprechen, war er noch einigermaßen optimistisch, etwas Neues verkünden zu können. Aber es ist bekanntlich anders gekommen. Die Fronten sind verhärtet, ein Kompromiss ist noch immer nicht gefunden.

Inzwischen dauert die Diskussion über ein Wertstoffgesetz schon 8 Jahre. Zu vielen Elementen des Entwurfs für ein Wertstoffgesetz gibt es Konsens, betonte Rummler bei der Berliner Recycling- und Rohstoffkonferenz. Umstritten sind dagegen die Rolle der Kommunen und die Ausgestaltung der Zentralen Stelle. Darüber wird intensiv gerungen.

Die Debatte sei geprägt von Schlagworten, bedauert Rummler. „Wenn man sich genau ansieht, was das BMUB vorgelegt hat, dann sollte eigentlich eine Sachdiskussion möglich sein“, sagt er. Aus Sicht des BMUB sei es sogar das eigentlich Entscheidende, „dass man eine Diskussion durch Schlagworte nicht so anschärft, dass eine Kompromissfindung kaum erreichbar ist“. Stattdessen sollte man prüfen, welche Anliegen auf beiden Seiten berechtigt sind und wie diese rechtssicher gelöst werden könnten.

Neues Durchgriffsrecht auf Entsorger

Die kommunale Steuerung der Wertstoffsammlung sei ein zentrales Element des Arbeitsentwurfes, betont Rummler. Der öffentlich-rechtliche Entsorger (örE) könne zur Art des Sammelsystems verbindliche Vorgaben machen und darüber hinaus verlangen, dass schon installierte kommunale Wertstoffbehälter mitbenutzt werden. Der örE könne auch verlangen, dass kommunale Wertstoffhöfe und die blaue Papiertonne mitbenutzt werden. Außerdem könnten die Kommunen Behälter stellen, damit die Behälter bei einem Wechsel des Entsorgers nicht abgezogen und neu hingestellt werden müssen. Die Kommunen könnten dafür ein Nutzungsentgelt verlangen. Und auch später angeschaffte Behälter fielen unter diese Regelung,

Alles in allem sei dies eine reichhaltige Palette bis hin zu einem neuen Durchgriffrecht auf den Entsorger, erklärte der BMUB-Vertreter. Bei der Überarbeitung des Arbeitsentwurfs werde auch deutlich gemacht, dass die Kommunen diese Vorgaben einseitig durchsetzen könnten – eine Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen sei hierfür nicht erforderlich. Insofern sei der Entwurf des BMUB der von den Kommunen geforderten Organisationsverantwortung „sehr vergleichbar“, sagte Rummler. Vor allem aber sei der vom BMUB gewählte Ansatz rechtssicherer.

Der BMUB-Vertreter machte nochmals deutlich, dass die Produktverantwortung nach Überzeugung des Umweltministeriums in einer Hand liegen sollte. Deshalb sollten keine neuen Schnittstellen konstruiert werden, die es unmöglich machten, die Verantwortung für die Quotenerfüllung auch in die Tat umsetzen. Hinzu komme, dass der Einbezug der gleichgestellten Anfallstellen beim Konzept der Kommunalvertreter ausgeschlossen wäre, was wieder neue Schnittstellen und somit neue „Aushöhlungsmöglichkeiten“ eröffnen würde. Diese seien gerade mit der 7. Novelle der Verpackungsverordnung geschlossen worden.

Rummler hob außerdem hervor, dass das Wertstoffgesetz zwar nicht die höchste ökologische Relevanz besitze, aber gleichwohl einen gewissen Symbolwert habe. Das Wertstoffgesetz werde nicht die Rohstoffversorgung lösen, sagte er. Aber das Gesetz werde einen Anreiz für Änderungen des Produktdesigns sowie für Innovationen bei der Sortierung und der stofflichen Verwertung geben. Es wäre bedauerlich, so Rummler, diesen Anreiz aufzugeben.

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