Sorge um private Metallschrottsammlung
Ein Gutachten für den bvse warnt vor einer Beeinträchtigung der privatwirtschaftlichen Metallschrottsammlung. Der Entwurf zum Wertstoffgesetz sollte deshalb nachgebessert werden. Sonst würde die effiziente Versorgung der deutschen Industrie mit Metallschrott gefährdet.
Gutachter fordern Korrektur am Wertstoffgesetz
Das Gutachten des Düsseldorfer Wettbewerbsökonomen Professor Justus Haucap warnt eindringlich vor den Folgen eines Wertstoffgesetzes, wie es derzeit geplant ist. Der Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz sollte „hinsichtlich der Relevanz für die marktwirtschaftliche Ordnung unbedingt überarbeitet werden“, heißt es in dem Gutachten, das der bvse in Auftrag gegeben hat. Im Arbeitsentwurf seien Eingriffsmöglichkeiten durch Kommunen vorgesehen, die eine effiziente Versorgung der deutschen Industrie mit hochwertigen metallischen Sekundärrohstoffen gefährden. Denn für eine kosteneffiziente Allokation sorge nur ein funktionierender Markt.
Es sei aus volkswirtschaftlicher Sicht nur schwer zu erklären, weshalb eine privatwirtschaftlich organisierte Sammlung in großen Teilen aufgegeben werden soll, ohne dass empirische Vergleichsstudien zur unterschiedlichen Erfassung von Metallschrotten vorliegen, auf deren Basis dieser Rückschluss gezogen und begründet werden könnte, schreibt Haucap. Vielmehr sollte die Tatsache, dass die private Erfassung seit langer Zeit besteht und keine offenkundigen Systemstörungen existieren, ein Indiz dafür sein, dass die Erfassung auf die bisherige Art funktioniert. Deshalb sollte von einer Aufgabe dieser Sammlungsstruktur abgesehen und eine Möglichkeit zur Koexistenz eingerichtet werden. Der Wettbewerb der beiden Erfassungssysteme (z. B. Wertstofftonne vs. private gewerbliche Sammlung) könnte dann Aufschluss darüber geben, für welches System sich die Verbraucher letztlich entscheiden.
„Trippelfunktion der Kommunen“
Nach Haucaps Auffassung könnte es je nach Organisationsverantwortung für die Wertstoffsammlung zu erheblichen Auswirkungen auf die privatwirtschaftliche Metallschrottsammlung kommen. Im äußersten Fall wäre eine Verdrängung kleinerer und mittlerer privatwirtschaftlicher Unternehmen im Bereich der Metallschrottsammlung die Folge. Die Gründe sieht Haucap unter anderem in der starken kommunalen Position. Denn Kommunen hielten eine so genannte Trippelfunktion inne.
Das bedeute, dass sie sowohl als Nachfrager sowie Anbieter von Entsorgungsdienstleistungen auftreten. Darüber hinaus könnten Kommunen ebenfalls die unteren Abfallaufsichtsbehörden besetzen, so dass eine „wettbewerblich bedenkliche Verknüpfung von unternehmerischer Tätigkeit und Kontrollinstanzen“ entstehe. „Entscheidet sich eine Kommune zur Teilnahme an der gewerblichen Sammlung, kann sie über die unteren Abfallbehörden Markteintritte durch die Auferlegung von Auflagen und Nachweisen der Leistungsfähigkeit bzw. Zuverlässigkeit verzögern oder sogar verhindern“, heißt es in dem Gutachten.
Abfallgruppen besser abgrenzen
Haucap fordert deshalb eine Reihe von Maßnahmen, um gegenzusteuern. Dazu zählt die Überarbeitung des Paragrafen 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Ansonsten blieben „große strukturelle Hürden für die gewerbliche Sammlung im Allgemeinen“ bestehen. Für die Metallschrottbranche treffe dies insbesondere in Kombination mit dem Wertstoffgesetz zu.
Darüber hinaus müssten die einzelnen Abfallgruppen schärfer voneinander abgegrenzt werden. Bei Gewerbeabfällen und Bau- und Abbruchabfällen sei eine Abgrenzung zu stoffgleichen Nichtverpackungen des Hausmülls beziehungsweise haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen wichtig. Dies treffe insbesondere auf metallische Abfälle zu.
Außerdem empfiehlt Haucap „eindringlich“, die Trippelfunktion der Kommunen aufzuheben, mindestens aber eine Trennung zwischen Aufsichtsbehörde und unternehmerischer Betätigung herzustellen. „Nur so kann eine strukturelle Diskriminierung langfristig vermieden und der nötige Wettbewerb bewahrt werden“, heißt es in dem Gutachten. Nötig sei obendrein, die Verpflichtung zur Ausschreibung der einzelnen Leistungen beizubehalten. Eine Inhouse-Vergabe sei auf jeden Fall zu vermeiden.






