Reaktion der kommunalen Spitzenverbände
Auch der überarbeitete Arbeitsentwurf des BMUB stößt bei den kommunalen Spitzenverbänden auf Ablehnung. Die Fronten bleiben somit klar abgesteckt. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht.
Wertstoffgesetz: Keine Einigung in Sicht
Die kommunalen Spitzenverbände lehnen die geplanten Nachbesserungen des Bundesumweltministeriums (BMUB) am Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz ab. In einem Schreiben an die Mitglieder des Umweltausschusses des Bundestags machen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund deutlich, dass sie in den vorgesehenen Änderungen keinen Fortschritt zugunsten der Kommunen erkennen können.
„Entgegen der erklärten Absicht des BMUB werden die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten durch eine komplexe und äußerst streitanfällige Abstimmungsvereinbarung mit den dualen System nicht gestärkt“, heißt es in dem Schreiben. Die vorgesehene Durchgriffsmöglichkeit auf die von den dualen Systemen beauftragten Entsorgungsbetriebe sei ein „stumpfes Schwert“, das in der Praxis den Kommunen keine praktische Handhabe im Falle der „Schlechtleistung“ eines Entsorgungsbetriebes gibt.
Die Spitzenverbände machen nochmals deutlich, dass aus ihrer Sicht die PPK-Fraktion aus dem Wertstoffregime herausgenommen werden sollte. Damit ließen sich rechtliche Streitigkeiten und komplizierte Abstimmungen vermeiden. „Deshalb können wir einem zweiten Arbeits- bzw. einem Referentenentwurf des BMUB aus Basis der bisher bekannten Vorschläge nicht zustimmen.“
Die drei Verbände fordern die Mitglieder des Umweltausschusses des Bundestags auf, gegenüber dem BMUB darauf hinzuwirken, den bislang verfolgten Weg aufzugeben. „Wir regen vielmehr an, mit den Beteiligten aus Ländern, Kommunen und Wirtschaft nach geeigneten Kompromissmöglichkeiten zu suchen, die auch in Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit finden würden, so dass noch in dieser Legislaturperiode eine Wertstoffgesetz verabschiedet werden könnte.“
Kommunale Steuerung als zentrales Element
Das BMUB vertritt demgegenüber die Auffassung, dass mit den vorgesehenen Nachbesserungen des Arbeitsentwurfes deutlich gemacht wird, dass die Kommunen ihre Vorgaben einseitig durchsetzen können. Die kommunale Steuerung der Wertstoffsammlung sei ein zentrales Element des Arbeitsentwurfes, betont Thomas Rummler, Leiter der BMUB-Unterabteilung Kreislaufwirtschaft Mitte März bei der Berliner Rohstoff- und Recyclingkonferenz. Der öffentlich-rechtliche Entsorger (örE) könne zur Art des Sammelsystems verbindliche Vorgaben machen und darüber hinaus verlangen, dass schon installierte kommunale Wertstoffbehälter mitbenutzt werden, betonte er. Der örE könne auch verlangen, dass kommunale Wertstoffhöfe und die blaue Papiertonne mitbenutzt werden. Außerdem könnten die Kommunen Behälter stellen, damit die Behälter bei einem Wechsel des Entsorgers nicht abgezogen und neu hingestellt werden müssen. Die Kommunen könnten dafür ein Nutzungsentgelt verlangen. Und auch später angeschaffte Behälter fielen unter diese Regelung.
Alles in allem sei der Entwurf des BMUB der von den Kommunen geforderten Organisationsverantwortung „sehr vergleichbar“, sagte Rummler. Vor allem aber sei der vom BMUB gewählte Ansatz rechtssicherer.


