UBA-Gutachten

Noch immer setzen manche Kommunen die gesetzliche Vorgabe der getrennten Bioabfallsammlung nicht um. Der bvse fordert ein Ende der zögerlichen Haltung. Das Argument der Eigenverwertung durch Kompostierung will der Verband nicht gelten lassen.

bvse: 1,4 Millionen Tonnen Bioabfall bleiben ungenutzt


Seit 1. Januar 2015 dürfen keine Bioabfälle mehr im Restabfall entsorgt werden. Das schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor. „Trotzdem zögern immer noch viele Kommunen mit der Einführung einer Biotonne für private Haushalte, die eine flächendeckende und einheitlichen Sammlung von Bioabfällen gewährleisten und damit erheblich zum Ressourcenschutz beitragen würde“, kritisierte bvse-Fachreferent Andreas Habel anlässlich eines Pressegesprächs im Rahmen der New-App-Konferenz in Berlin.

Nach einem Gutachten, das im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde, hatten von den 402 Landkreisen Anfang 2015 mindestens 57 Landkreise keine Biotonne eingeführt. Das Gesamtaufkommen biogener Abfälle wird in Deutschland mit rund 9,1 Millionen Tonnen beziffert.

„Geht man also von einem nun erreichten Anschlussgrad von 85 Prozent aus, dürfte das genutzte Potenzial bei erst 7,7 Millionen Tonnen liegen“, rechnet Habel vor. „Mindestens 1,4 Millioen Tonnen nutzbares Potenzial an Bioabfällen, zu denen sowohl Grünabfälle aus dem Garten als auch Speisereste aus Küchenabfällen zählen, wird noch verschenkt.“ Habel fordert die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf, das gesetzlich geforderte flächendeckende Angebot zur Getrennterfassung von Bioabfällen aus Haushalten endgültig umzusetzen.

Störstoffe bei der Erfassung reduzieren

Das von den Kommunen oft zitierte Argument der Eigenverwertung durch Kompostierung lässt der bvse-Vertreter nicht gelten. Schließlich trügen die Gebietskörperschaften Verantwortung für alle in ihrem Einzugsgebiet lebenden Privatpersonen. Sie könnten nicht davon ausgehen, dass ausnahmslos alle Haushalte in ihrem Gebiet eine Eigenverwertung betreiben, so Habel.

Darüber hinaus sei die Bewirtschaftung von Nutzgärten, selbst in landwirtschaftlichen Gebieten, rückläufig und Speisereste eigneten sich ohnehin nicht gut für eine Eigenkompostierung. Sortieranalysen zeigen laut Habel, dass immer noch ca. 15 bis 20 kg Organik pro Einwohner und Jahr im Restabfall landen. Bezüglich des Arguments der Unwirtschaftlichkeit in ländlich dünn besiedelten Gebieten verweist der bvse-Vertreter auf das Bundesumweltministerium. Dieses hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine signifikante Gebührensteigerung für sich alleine genommen kein hinreichender Grund sei, um auf die getrennte Bioabfallsammlung zu verzichten.

Mit Blick auf die anstehende Novelle der Bioabfallverordnung fordert der bvse, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Störstoffquoten schon bei der Erfassung zu berücksichtigen. In den vergangenen Jahren habe es einen signifikanten Anstieg von Fremdstoffen wie Kunststoffen oder mineralischen Abfällen im Bioabfall gegeben, der mittlerweile bis zu 10 bis 15 Gewichtsprozent betrage. „Die Nachbehandlung bei den Aufbereitern ist aufwendig und teuer – hier könnten konsequentere Sichtkontrollen und direkte Ansprachen der Bürger durch die Gebietskörperschaften zu erheblichen Verbesserungen führen“, so Habel.

Um den hohen technischen Stand der Aufbereitungsanlagen weiter zu halten und auszubauen, müsse für die Abfallbehandler eine Investitionssicherheit geschaffen werden. Dies sei nur in einem fairen Wettbewerb mit den Kommunen unter Ausschluss von Inhouse-Vergaben und langfristigen Ausschreibungen möglich. Außerdem sollten regionale Konzepte mit gleichzeitiger hochwertiger Verwertung vor Ort gefördert werden, so der bvse.

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