Warnung vor Gebührenerhöhung

Die Gebührenhaushalte der kommunalen Abfallwirtschaft stehen unter Druck, meint der Trierer Zweckverband A.R.T. Denn gewinnbringende Wertstoffe würden den Kommunen entzogen. Die Anforderungen an die Abfallentsorgung würden zugleich immer mehr zunehmen.

„Das, was bleibt, ist nicht genug“


Die derzeitigen politischen Entscheidungen und Entwicklungen in abfallwirtschaftlichen Fragen bergen große Risiken für die Gebührenhaushalte der kommunalen Abfallwirtschaft. Darauf weist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hin. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) würden notwendige Einnahmen entzogen, die zum Ausgleich der Haushalte dringend benötigt werden, warnt der Kommunalverband. Ohne Gegensteuern würden enorme Gebührenerhöhungen erforderlich.

Zum Beleg verweist der A.R.T. unter anderem auf den Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz, demzufolge die Sammlung, Sortierung und Verwertung aller wertstoffhaltigen Abfälle den privatwirtschaftlich organisierten dualen Systemen zugeschrieben werden soll. Außerdem führt das Verband das Urteil des Landgerichts Köln an, wonach der örE dem dualen Systempartner den Anteil des eingesammelten Altpapiers, der dem Verpackungsanteil des Dualen Systems entspricht, überlassen muss. Darüber hinaus habe das Oberlandesgericht Koblenz im April 2015 entschieden, dass gemischte Krankenhausabfälle nicht den örE überlassen werden müssen.

„Diese aktuellen Entscheidungen veranschaulichen, dass gewinnbringende Wertstoffe wie die aus Metall, Kunststoff, Altpapier sowie gewerbliche Abfälle zunehmend privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen zugesprochen werden“, beklagt der A.R.T. „Somit wird den örE die Möglichkeit entzogen, mit lukrativen Stoffströmen notwendige Erlöse zum Ausgleich ihrer Gebührenhaushalte zu erzielen.“

Hohe Kosten

Verstärkt werde diese Problematik dadurch, dass hohe Kosten für die anspruchsvolle Nachsorge von mindestens 18 Deponien in der Region Trier anfielen. Das Gleiche gelte für die Bioabfallverwertung nach der Bioabfallverordnung – mit oder ohne Biotonne – sowie für die hohen Genehmigungsanforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für den Betrieb der 85 Grüngutsammelstellen. Hinzu komme, dass die Höhe der Zuzahlung für Brennstoffe aus Restabfall um etwa 40 Prozent gestiegen sei.

„Die gehobenen Anforderungen an die Abfallentsorgung bewirken stetig wachsende Kosten, welche mit den aktuellen Gebühren kaum gedeckt werden können“, warnt der A.R.T. Die ausbleibenden Einnahmen aus der Verwertung von gewinnbringenden Stoffströmen müssten zusätzlich über die Gebührenhaushalte finanziert werden.

„Das, was bleibt, ist nicht genug“, fasst Verbandsdirektor Max Monzel zusammen. „Die aktuellen politischen Entscheidungen haben das Potenzial, enorme Gebührenerhöhungen zu verursachen und somit mittelbar das verfügbare Einkommen der Bürgerinnen und Bürger zu treffen.“

A.R.T. erwägt Experimentierklausel

Um diesem „Damoklesschwert der Gebührenerhöhung“ begegnen zu können, setze der A.R.T. alles daran, sowohl die sich bietenden Potenziale aus dem Zusammenschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Trier und der Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel voll auszuschöpfen. Außerdem werde der Verband gegen die „starren gesetzlichen Vorgaben“ im künftigen Wertstoffgesetz anzugehen. „Mit der Einfügung einer Experimentierklausel könnten die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage (MBT) Mertesdorf für eine gemeinsame Erfassung von Restabfall und Wertstoffen zur vollständigen ökoeffizienten Verwertung des gesamten Rohstoffpotenzials im Abfall genutzt werden“, erklärt Monzel.

Der Verband hat bereits mit einem Schreiben an insgesamt 30 Vertreter in Kreistagen, dem rheinland-pfälzischen Landtag sowie dem Bundestag auf sein Anliegen aufmerksam gemacht. „Wir hoffen auf politische Unterstützung bei unseren Bestrebungen, die nachhaltige, ressourceneffiziente sowie bürgernahe Abfallwirtschaft als wesentliches Element der Daseinsvorsorge mit fairem Gebührenaufwand für die Menschen unseres Landes aufrecht zu erhalten“, betont der Verbandsvorsteher Landrat Gregor Eibes. Landrat Günther Schartz hat inzwischen Kanzleramtsminister Peter Altmaier um Prüfung der Thematik im Sinne der Kommunen gebeten.

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