Studie für NRW

Ein aktuelles Gutachten hat für Nordrhein-Westfalen die Quecksilberemissionen von Abfallverbrennungsanlagen analysiert. Die Ergebnisse dürften repräsentativ für ganz Deutschland sein. Sie dürften somit die geplante Überarbeitung der 17. BImSchV maßgeblich beeinflussen.

Gutachten prüft Quecksilber-Emissionen


Das Gutachten wurde von Ökopol im Auftrag des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums erstellt. Ziel war es dabei, für Nordrhein-Westfalen mögliche Strategien für die Minderung von Quecksilberemissionen zu entwickeln. Untersucht wurden dabei auch die Emissionen von Abfallverbrennungsanlagen.

Die Ergebnisse sind auch Sicht des Bundesverbands Deutscher Sonderabfallverbrennungs-Anlagen (BDSAV) eine Bestätigung. Denn sie zeigen, dass eine Verschärfung von Grenzwerten für reine Abfallverbrennungsanlagen kaum eine Verbesserung bringen würde, wie der Verband mitteilt. So seien reine Abfallverbrennungsanlagen nur zu etwa 4 Prozent an den gesamten Quecksilberemissionen in NRW beteiligt. Der Anteil der Müllverbrennungsanlagen (MVA) belaufe sich auf 1,8 Prozent, der von Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) nur auf 0,8 Prozent.

Als positiv wertet der BDSAV, dass in der Studie die Quecksilberemissionen über die Jahresfrachten der verschiedenen Anlagen betrachtet wurden, und nicht nur über die Konzentrationen im Abgas. Diese Betrachtungsweise zeige deutlich die tatsächliche Bedeutung der jeweiligen Anlagentypen.

Wie der Verband außerdem hervorhebt, basieren die Ergebnisse der Studie auf Daten des Jahres 2012. Inzwischen hätten Abfallverbrennungsanlagen weitere Verbesserungen erzielt, etwa durch technische Nachrüstungen, den Einsatz spezifischer Aktivkohle bzw. Chemikalien und durch die Einführung von Rohgasmessungen mit gezielter Prävention von Quecksilber. Die engmaschigen Kontrollen, die laut BDSAV vor allem bei den Sonderabfallverbrennungsanlagen beim Eingang des Abfalls durchgeführt werden, würden zusätzlich bei der Vermeidung von Emissionen helfen.

„Weitere Absenkung ist nicht zielführend“ 

Die Ergebnisse des Gutachtens bestätigen nach Angaben des BDSAV auch die Funktion der reinen Abfallverbrennungsanlagen als Senke für Quecksilber. Dies werde durch mehrstufige Abgasreinigungssysteme nach der besten verfügbaren Technik erreicht. Insbesondere bei Hausmüll- und Sonderabfallverbrennungsanlagen werden die mit den Abgasreinigungsrückständen ausgeschleusten Quecksilberfrachten sicher entsorgt, beispielsweise durch die Einlagerung in Salzbergwerken.

Bei Sonderabfallverbrennungsanlagen liege der Abscheidegrad für Quecksilber bei über 99 Prozent, wie der Verband betont. Dies sei mehrfach nachgewiesen worden. Diese Anlagen seien auch in der Lage, über eine Anpassung der Verfahrensbedingungen bei der Verbrennung und der Steuerung der Abfallaufgabe („Verbrennungsmenü“) bekannte Quecksilberfrachten sicher zu eliminieren.

„Angesichts der Ergebnisse der Studie und der Tatsache, dass es in Deutschland für Abfallverbrennungsanlagen bereits die niedrigsten Emissionsgrenzwerte für Quecksilber innerhalb der EU gibt, hält der BDSAV eine weitere Absenkung dieser Werte für Abfallverbrennungsanlagen in einer Überarbeitung der 17. BImSchV aus umweltpolitischer Sicht für nicht zielführend“, erklärt der Verband. „Anstatt überproportionalen Mehraufwand für die Abfallverbrennungsanlagen zu verursachen, kann an anderer Stelle mehr zur Vermeidung oder Reduzierung von Quecksilber – Emissionsfrachten erreicht werden.“

Der BDSAV vertritt derzeit acht Betreiber mit Sonderabfallverbrennungsanlagen an 10 Standorten in Deutschland, mit einer Behandlungskapazität von insgesamt rund 900.000 Tonnen pro Jahr.

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