Nach OVG-Urteil

Brandenburgs Kommunen müssen weiterhin damit rechnen, die Kosten für die Beräumung illegaler Deponien tragen zu müssen. Das geht aus einem Urteil des OVG Brandenburg hervor.

Brandenburger Kommunen bleiben vorerst auf Kosten für illegale Deponien sitzen


In der Auseinandersetzung um die Frage, wer die Kosten für die Beräumung illegaler Deponien zu tragen hat, haben zehn Brandenburger Kommunen eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in der vergangenen Woche die Klage der zehn Kommunen zurückgewiesen. Die Kommunen hatten einen Beschluss des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2012 beanstandet. Damals hatte das Land festgelegt, dass das Landesamt für Umwelt für 45 der Standorte zuständig ist. Für weitere 63 Standorte hingegen seien die Kommunen verantwortlich.

Dagegen wehrten sich die zehn Kommunen. Doch ohne Erfolg. Das OVG bestätigte in dem verhandelten Normenkontrollverfahren (OVG 12A 1.13) die Auffassung des Landes Brandenburg, dass es möglich ist, Aufgaben an Kreise und Kommunen zu übertragen, ohne gleichzeitig die verfassungsrechtlich gebotene Kostentragung zu regeln. Diese könne auch später und durch ein anderes Gesetz erfolgen.

Für die Kommunen bedeutet das Urteil, dass sie sich schwerer gegen eine Übertragung von Aufgaben wehren können, die möglicherweise ihren Haushalt belasten. Allerdings ist das Urteil des OVG noch nicht rechtskräftig. Ob die Kommunen eventuell vor das Landesverfassungsgericht ziehen, entscheidet sich erst, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Das dürfte nach Auskunft des OVG-Sprechers Ulrich Marenbach bis Ende Mai erfolgen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht haben die OVG-Richter nicht zugelassen.

Rund 1,6 Millionen Tonnen Abfälle

Hintergrund des Gerichtverfahrens ist der seit Jahren andauernde Streit um Entsorgungskosten illegaler Mülldeponien. Eine Übersicht des Brandenburger Umweltministeriums zählt landesweit 108 Standorte, an denen sich stillgelegte beziehungsweise illegale Abfalllager befinden. Es handelt sich dabei vorwiegend um Altfälle aus der Nachwendezeit. Das Aufkommen der illegal abgelagerten Abfälle wird auf rund 1,6 Millionen Tonnen geschätzt.

Das Problem ist, dass die Kommunen in vielen Fällen niemand zur Rechenschaft ziehen können. „Selbst in den Fällen, bei denen es zu Strafanzeigen oder sogar zu Gerichtsverfahren gekommen ist, konnten sich die Betreiber der Pflicht, die Altlasten zu beräumen, entziehen oder zeigten leere Taschen vor“, sagt Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger. Die insgesamt anfallenden Beräumungs- und Entsorgungskosten schätzt das Ministerium auf rund 160 Millionen Euro.

Die Landkreise und Kommunen fürchten nun, auf einem Teil der Entsorgungskosten sitzenzubleiben. Hinzu kommen nach Darstellung der Kommunen weitere Kosten für zusätzliches Personal. Das seien Mehrkosten, die das Land nicht ausgeglichen habe. Die Kommunen beriefen sich vor dem OVG auf das in der Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip. Sie wollten daher die Festlegung des Landes aus dem Jahr 2012 für nichtig erklären lassen. Doch das OVG folgte dieser Auffassung nicht.

 

320°/db
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