Neues Umweltgutachten

Die Haltung des BMUB zur Kreislaufwirtschaftspolitik der EU ist nach Auffassung des Sachverständigenrats für Umweltfragen zu defensiv. Die Umweltexperten fordern eine aktivere Rolle des Ministeriums. Sie fordern eine Vision.

Sachverständigenrat fordert stärkeres Engagement des BMUB


Wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem aktuellen Umweltgutachten hervorhebt, gehöre Deutschland in Europa seit langer Zeit zu den Vorreitern beim Aufbau einer Kreislaufwirtschaft. Gleichwohl erscheine die Haltung des Bundesumweltministeriums (BMUB) gegenüber der EU-Kreislaufwirtschaftspolitik eher defensiv. „Der SRU empfiehlt dem BMUB, eine aktivere Vorreiterpolitik für eine europäische Kreislaufwirtschaft zu entwickeln, zumal die Diskussion um deren Neuausrichtung mit dem aktuellen Vorschlag zum Kreislaufwirtschaftspaket neu eröffnet ist“, heißt es im Gutachten.

Der SRU hält dem BMUB vor, sich erst kritisch zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag für ein Kreislaufwirtschaftspaket geäußert zu haben, dann aber die Rücknahme des Kommissionsvorschlags kritisiert zu haben. „Es bleibt damit der Gesamteindruck einer ambivalenten Haltung der Bundesregierung zwischen einer politisch unterstützenden und einer am Status quo ausgerichteten fachlichen Haltung“, schreiben die Umweltexperten. „Eine auch öffentlichkeitswirksam in der EU kommunizierte Strategie, wie die durchaus erfolgreiche deutsche Abfallpolitik europäisiert und zugleich national weiterentwickelt werden kann, ist wenig erkennbar.“

Der Sachverständigenrat fordert daher das BMUB auf, die Initiative für eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehöre

  • eine eigene Vision, wie sich die nationale und europäische Kreislaufwirtschaft bis 2030 entwickeln sollte, sowohl im Hinblick auf den erneuten Legislativvorschlag der Europäischen Kommission als auch auf eine Erweiterung der Agenda jenseits der bisherigen abfallrechtlichen Instrumente,
  • die Integration von „Design-für-Ressourcenschonung-Aspekten“ in die Durchführungsmaßnahmen der Ökodesign-Richtlinie voranzutreiben,
  • die frühzeitige, aktive und öffentliche Kommunikation der deutschen Ansätze von Kreislaufwirtschaft auf europäischer Ebene und
  • die rechtzeitige Bildung und Stärkung innovationsorientierter Allianzen für eine anspruchsvolle Kreislaufwirtschaft in der EU.

Auch auf nationaler Ebene seien die Handlungspotenziale der Bundesregierung bei Weitem nicht ausgeschöpft. ProgRess I und II formulierten zwar „über die Abfallwirtschaft hinausgehende anspruchsvolle politische Ziele“. Die sehr guten Handlungsansätze würden jedoch nur zögerlich mit ökonomischen oder regulativen Instrumenten unterlegt. „Es ist aber zu bezweifeln, dass nur mit „weichen“ Instrumenten der Netzwerkbildung, der Innovationsförderung und des Know-how-Transfers ein Qualitätssprung in der Ressourcenproduktivität erreicht werden kann“, heißt es im Umweltgutachten.

Großes Potenzial bei der öffentlichen Beschaffung

Zur Produktpolitik schreibt der Sachverständigenrat, dass die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in deutsches Recht zwar besage, dass Hersteller ihre Elektro- und Elektronikgeräte möglichst so zu gestalten haben, dass insbesondere die Wiederverwendung, die Demontage und die Verwertung von Altgeräten, ihren Bauteilen und Werkstoffen berücksichtigt und erleichtert werden. Zu begrüßen wäre jedoch, wenn die in Paragraf 24 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgesehene Behandlungsverordnung konkrete und messbare Ziele bezüglich der qualitativen und quantitativen Rückgewinnung von wertstoffhaltigen Komponenten enthalten würde. Dies könnte positive Auswirkungen auf die Produktgestaltung haben.

Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist nach Auffassung des SRU die öffentliche Beschaffung. Das öffentliche Beschaffungswesen besitze mit einem geschätzten Umfang von 13 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erhebliches Potenzial, umweltfreundliche Innovationen zu fördern, heißt es im Gutachten. Deutschland könnte die öffentliche Auftragsvergabe wesentlich wirksamer als bisher nutzen und auch die verbesserten rechtlichen Möglichkeiten auf EU-Ebene ausschöpfen, meint der SRU. Beispielsweise könnten Umweltsiegel in die Vergabe einbezogen werden.

Der SRU fordert, die Einhaltung der quantitativen Ziele, die die Bundesregierung sich mit dem „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ gesetzt hat, zu überwachen und zu dokumentieren. „Der Entwurf zu ProgRess II nennt das konkrete Ziel, bis 2020 alle neuen Rahmenverträge der Bundesverwaltung für Standardprodukte (Dienst- und Lieferleistungen) mit konkreten Ressourcenschutzanforderungen zu versehen. Hier wäre ein Monitoring der erreichten Wirkung sinnvoll.“

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